Antrag zum Lärmschutz an der A 995

Antrag

Der Gemeinderat möge die Aufstellung eines Bebauungsplan zur Errichtung einer Lärmschutzmaßnahme an der A 995 beschließen, um geeignete Planungen (Machbarkeitsstudien) über die zu erwartende Wirksamkeit und die Kosten erstellen zu können.

Begründung

  • Wir sind der Auffassung, den Bürgern hier noch eine transparente Darstellung der Kosten- und Nutzenrechnung schuldig zu sein. Die Einstellung der Untersuchungen ließ manche Frage offen.
  • Aus Sicht der Verwaltung können belastbare Aussagen über Kosten und Wirkungen einer Maßnahme im Sinne einer Machbarkeitsstudie nur nach Beauftragung von Planern getroffen werden.
  • Die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss und die Planerbeauftragungen verpflichten nicht zur Durchführung einer Maßnahme.
  • Die 2019 veranschlagten Planungskosten in Höhe von 300.000 EUR sind im Haushalt vorgesehen.

Hintergrund

Die FDP hatte am 25.01.2017 einen Antrag zur Durchführung einer Machbarkeitsstudie gestellt. Es folgten ersten Schätzungen, privat eingeholter Angebote und schließlich stimmte der Gemeinderat (gegen die Stimmen der FDP) am 13.11.2018 gegen die Aufstellung eines Bebauungsplanes zur ordnungsgemäßen Fortführung der beschlossenen Machbarkeitsstudie. Verfahrenstechnisch war das Thema damit eingestellt. Im Wahlkampf trat das Thema in Programmen wieder in Erscheinung, jedoch ohne vom Gemeinderat aufgegriffen zu werden.

Stellungnahme der FDP Fraktion zum Antrag Klimanotstand

23.10.2019 – Peter Hupfauer

Bündnis90/Die Grünen sind laut ihres Antrags der Auffassung, dass es in Unterhaching einen Klimanotstand gäbe, der auszurufen sei und eine Reihe von Maßnahmen begründet.

Die FDP Fraktion lehnt den Antrag geschlossen ab.

Wie bereits ausführlich dargelegt ist die Gemeinde ihrer Verantwortung zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen mehr als angemessen nachgekommen.

Erwähnt seien nur noch mal die millionenschwere Geothermie, eine dreiköpfige Abteilung im Rathaus, die sich mit Klimaschutzmaßnahmen und deren Umsetzung beschäftigt, wie z.B. einem Förderprogramm zur Energieeinsparung und weiteren Vorhaben, wie die Förderung der Fahrradmobilität. Mit der Bürgerenergie werden Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Liegenschaften der Gemeinde betrieben. Die Straßenlaternen wurden auf LED umgestellt. Hier einen Handlungsnot- oder -rückstand der Gemeinde sehen zu wollen, ist absurd.

Im Gegenteil, es besteht die Sorge, dass das lautstark vorangetriebe Thema Klimaschutz – bei aller angemessenen Berechtigung – andere, ebenfalls zu den Aufgaben einer Gemeinde gehörende, wichtige Themen verdrängt. Wie sieht das Konzept der Gemeinde aus, um den Breitbandausbau in der Gemeinde sicher zu stellen? Werden auch Freiberufler und Unternehmen, die nicht zu den exklusiv angeschlossenen gehören, in den nächsten Jahren digital arbeiten können – oder verschwinden die wohnortsnahen Arbeitsplätze und Steuerzahler? Wo ist das Personal im Rathaus, das die anstehenden Straßensanierungen vorbereitet, plant und überwacht? Auch hier müssen wir als Gemeinderäte gesamtverantwortlich handeln und können uns nicht allein einem Thema verschreiben.

Auch dürfen unsere Verwaltung nicht mit den im Antrag geforderten weiteren Vorgaben und Regelungen – bei ihrer für die Gemeinde so wertvollen Arbeit – immer mehr gängeln und maßregeln.

Warum haben wir eigentlich nicht auch einen Nachhaltigkeitscheck für eine „verantwortungsbewusste Haushaltsführung“? Oder einen für eine „zukunfsgerechte Ortsentwicklung“? Ich kann es ihnen sagen: Wir müssen unserer Verwaltung keine Handlungsleitfäden für ihre Fachbereiche oktroyieren und haarklein vorschreiben, worauf sie zu achten haben sollen. Das sind selbst verantwortungsbewusste Menschen, denen man auch vertrauen darf in ihrem Job das richtige zu tun. Hier mit Misstrauen und gesonderten Vorschriften arbeiten zu wollen entspricht nicht unserem liberalen Verständnis.

Ohne Zweifel gibt es einen Klimawandel und es besteht Konsens darüber, dass mehr getan werden muss. Es ist aber nicht die Zeit für blinden Aktionismus und ineffiziente lokale Alleingänge, sondern für übergreifende steuernde Anreizsysteme.

Daher fordern die Liberalen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu erreichen, die Einführung eines auf alle Sektoren erweiterten CO2-Limits in Deutschland, das von Jahr zu Jahr verbindlich weiter sinkt. Wie jedoch die Einsparungen erreicht werden, soll nicht der Staat vorgeben, sondern Bürger und Unternehmen für ihre Belange selbst entscheiden können.

Um Vorbild und Exporteur von Lösungen im Klimaschutz zu sein, müssen wir neue und verbesserte Technologien entwickeln und nicht mit starren Regelierungen arbeiten. Das gilt auch für Unterhaching. Und in Unterhaching sind wir auf einem vorbildlichen Weg, der keiner polemischen Notstandsregelungen bedarf.

Der Antrag von Bündnis90/Die Grünen wurde mit nur 3 Ja Stimmen mehrheitlich abgelehnt

FDP Antrag für Plakatwände bei der Kommunlawahl

15. Mai 2019 – Florian Riegel

Die Fraktion der FDP stellt folgenden Antrag: »Zu den Kommunalwahlen am 15. März 2020 dürfen Wahlplakate in Unterhaching nur mehr an von der Gemeinde an zentralen Orten aufgestellten Plakatwänden angebracht werden.«

Zur Begründung: Immer wieder wird die Plakatierung im Vorfeld von Wahlen zu einem Stein des Anstoßes, zum Zankapfel. Nachbarkommunen begegnen diesem Problem seit Jahren erfolgreich mit Plakatwänden, auf denen jede Partei oder Gruppierung eine feste Fläche zugewiesen bekommt. Die Wände dienen der parteiübergreifenden Information und Orientierung der Wählerinnen und Wähler.

Da sie zumeist aus Holz bestehen und mit Papierplakaten beklebt werden, sind die Wände sehr umweltfreundlich und klimaschonend. Die Kommunalwahlen im kommenden Frühjahr eignen sich aufgrund der überschaubaren Anzahl der zur Wahl antretenden Parteien und Gruppierungen hervorragend für erste Erfahrungen mit Plakatwänden. Das stets angeführte Gegenargument der Gleichbehandlung aller Parteien und Gruppierungen dürfte im vorliegenden Fall nicht zum Zuge kommen.

Wir wünschen uns und erwarten, dass über unseren Antrag innerhalb der in der Geschäftsordnung geregelten Fristen beraten und entschieden wird.

Die Bürgerinnen und Bürger dürfen gespannt sein, wie ernst die Parteien des Gemeinderates ihre Verantwortung für Natur und Umwelt wirklich nehmen (können). Mit Schauanträgen und Beschlüssen, die ins Leere laufen, ist niemandem wirklich geholfen.

Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt

FDP stellt Antrag zum Autobahnlärmschutz

25.01.2017 – Peter Hupfauer

Die FDP Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat möge sich mit der Machbarkeit und den Kosten einer Lärmschutzmaßnahme an der „Autobahn“ (Bundesstraße) befassen und beschließen die Verwaltung mit geeigneten Vorarbeiten zu beauftragen.

Begründung

  • Schutz vor Lärm ist für die meisten Bürger von hohem Interesse und ist nach Auffassung der FDP eine Aufgabe, der sich der Gemeinderat konstruktiv stellen muss, zumal weite Teile der Bürger betroffen sind (Allgemeinheit).
  • Allein der Verweis auf hohe zu erwartende Kosten genügt nicht, um die Auseinandersetzung mit dem Thema bereits im Vorhinein zu verwerfen.
  • Es ist letztlich eine Abwägung und Entscheidung des Gemeinderats, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Dass die Einnahmensituation Unterhachings auch große freiwillige Projekte erlauben kann, zeigt die Beteiligung der Gemeinde an der Geothermie mit gesamt rund 29 Millionen Euro.
  • Ohne einem Ergebnis vorzugreifen, muss sich der Gemeinderat dem Thema stellen und im Sinne der Transparenz gegenüber den Bürgern offen und nachvollziehbar entscheiden.

Hintergrund

Auf Initiative der FDP und Unterstützung der Fraktionen im Gemeinderat wurde das Thema Lärmschutz an der Autobahn bereits im Haushaltsplan 2015 in die Liste der Vorhaben der Gemeinde aufgenommen (siehe auch Rede zum Haushalt 2015 unter Punkt d). Das Vorgaben wurde damals offen als „Optimierung des Schutzes vor Verkehrslärm“ formuliert.

Zwischenzeitlich gab es im Gemeinderat Überlegungen und erste Umsetzungsentwürfe für einen neuen Lärmschutzwall, die jedoch vom Bürgermeister nicht weiter verfolgt wurden.

Bei der Besprechung der Finanzreferenten zum Haushalt 2017 am 12.01.2017 hat die FDP deshalb den Wunsch geäußert, das Vorhaben Lärmschutz an der Autobahn im Vorhabenplan der Gemeinde konkret zu benennen. Dies fand keine Unterstützung vom Bürgermeister oder den Finanzreferenten der Fraktionen, weshalb sich die FDP entschlossen hat, in der Januarsitzung des Gemeinderats einen Antrag im Sinne einer Machbarkeitsstudie zu stellen.

FDP stellt Antrag auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

21.10.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zur Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2)

Manchmal ist es Zeit für einen klaren Schritt. So wie die FDP bei der Geothermie den Antrag gestellt hatte, weitere Gesellschafter ins Boot zu holen, so sehen wir heute die Notwendigkeit, bei der Unterhachinger Straßenausbaubeitragssatzung neue Wege zu gehen.

Die FDP Fraktion stellt daher den Antrag, die Satzung der Gemeinde über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2) aufzuheben.

Begründung

Die Vorstellung, die Erneuerung einer Straße böte quasi allein den Anliegern einen besonderen Vorteil, geht an der heutigen Realität vorbei. Auf Grund der hohen und motorisierten Mobilität werden die Straßen nicht unbedingt vorwiegend von den Anliegern genutzt, sondern von der Allgemeinheit: Es wird gefahren von der Kinderkrippe bis zum Friedhof und zwischendrin zum Joggen an der Perlacher Forst und abends zu den Freunden. Geparkt wird überall, wo noch was frei ist; schon lange nicht mehr in der „eigenen“ Straße. Wenn das Bild von der „eigenen Straße“ nicht mehr stimmt, wie kann man es dann gerecht finden, dass allein die Anlieger die Zeche bezahlen sollen?

Die jüngsten Beispiele in Unterhaching haben gezeigt, dass die Kosten einer Sanierung für den einzelnen Anlieger mehrere zehntausend Euro betragen können. Das sind Größenordnungen, die den meisten von uns echte finanzielle, wenn nicht gar existenzielle Probleme bereiten. Und das, weil man seine Wohnung, sein Haus, zur falschen Zeit in der falschen Straße besitzt?

Dabei trifft es die weniger dicht bebauten Grundstücke besonders stark, da sich der Beitrag nicht nach der Wohnfläche richtet, sondern grundsätzlich nach der Grundstücksfläche. Damit werden Gärten bestraft, die doch die „Gartenstadt Unterhaching“ kennzeichnen sollen. Aber auch Mieten steigen, denn letztlich fließen diese Ausbaukosten in den Mietzins ein.

Gleichzeitig zeigt sich der Bürgermeister nicht besonders bemüht, die Tätigkeiten im Zuge des Straßenerhalts für unsere Bürger transparent zu machen. Der FDP Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt im März hat im wesentlichen erbracht, dass im Bereich Tiefbau offenbar Personal fehlt. Auch die Anfrage der FPD zu einem Straßenzustandsverzeichnis vom Januar wurde enttäuschend ausgeführt: Auf der Homepage der Gemeinde heißt es zu den „Basisinformationen über die Gemeindestraßen“ lapidar, „Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.”

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Aus Sicht der FDP sind die Straßen ein Gut, das nach der Erschließung auf Kosten der Gemeinde erhalten und gegebenfalls erneuert werden muss, da nur so die optimale Balance aus Unterhaltsaufwendungen und Sanierungskosten Hand in Hand gehen.

Die Bürger leisten über ihre Einkommenssteuer, von der ein Teil an die Gemeinde fließt (zuletzt 16,2 Mio. in 2014, Euro, Tendenz steigend) bereits einen einkommensbezogenen Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Über die Lebensdauer einer Straße gerechnet kommt da einiges zusammen. Die zusätzlichen Kosten sollten für die Gemeinde auch deshalb tragbar sein, da ja die Aussage gilt „mehr als eine Straße schaffen wir nicht pro Jahr“.

Hintergrund (Update 01.11.2015)

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht – neben ihrem Anteil am staatlichen Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen – ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die wichtigsten Steuern für eine Gemeinde sind der Anteil an der Einkommenssteuer sowie die kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern. Auch Teile der Kfz-Steuer gehen an die Kommunen. Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung.

Das Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, in welchen Bereichen die Gemeinde und Städte Gebühren, Abgaben und Steuern erheben können. Im Art. 5 Abs. 1 heißt es

1 Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
(…)
3 Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.

Unter Fachleuten gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Formulierungen „können“ und „sollen“ im Sinne einer Wahlfreiheit oder zwingend auszulegen sind. Eine Neufassung des Gesetzes auch zur Klarstellung dieser Frage wird derzeit verhandelt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (CSU) vertritt die Auffassung, dass Gemeinden regelmäßig verpflichtet seien, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und davon nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden könne, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig sei. Fakt ist, dass viele Gemeinden in Bayern keine Straßenausbaubeitragssatzung haben und die Stadt München ihre 2014 aufgehoben hat.

Grundsätzlich hat der Gemeinderat das Recht, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, ihren Inhalt zu formulieren (z.B. die Höhe der Anteile, die von den Anliegern zu tragen sind) und sie auch wieder aufzuheben. Der Gemeinderat vertritt dabei die Interessen der Bürger und ist in seiner politischen Entscheidung frei. Für den Fall, dass Beschlüsse des Gemeinderats in irgendeiner Weise rechtlich unzulässig sind, kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) einen Beschluss aufheben bzw. zurückverweisen. Dies geschieht in Unterhaching immer wieder mal, wenn z.B. der Bauausschuss ein Bauvorhaben ablehnt und das Landratsamt interveniert.

Die FDP Fraktion Unterhaching hat gemäß § 49 (Anträge) der Geschäftsordnung den Antrag zur Aufhebung der SABS eingebracht, um eine für die Bürger transparente Diskussion der Parteien im Gemeinderat anzustoßen. Als Ergebnisse der Diskussion sind eine Aufhebung der Satzung oder auch ein Beschluss zur Änderung der Bürgeranteile möglich, soweit sich eine politische Mehrheit im Gemeinderat findet, die dies wünscht. Auch den Wunsch nach Beibehaltung des Status quo kann der Gemeinderat durch mehrheitliche Ablehnung des Antrags beschließen. In jedem Fall ein für den Bürger transparentes Votum.

Für den Fall, dass die Rechtsaufsicht einen positiven Beschluss des Gemeinderats aufheben würde, da die finanzielle Situation Unterhachings keine Veränderung zulässt, müsste sich der Gemeinderat im Sinne der Transparenz der Frage stellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte (politische Verantwortung) und wie die Prioritäten bei den Ausgaben künftig zu setzen sind, um dem Thema Straßen nach dem politischen Willen der Gemeinderäte künftig gerecht zu werden.

 

Anfrage zur Entwicklung der Schülerzahlen

29.04.2015 – Bernard Maidment

Anfrage zu: Entwicklung der Schülerzahlen

Trotz der Erweiterung der Jahn-Schule und des Neubaus der Grund- und Mittelschule am Sportpark ist zu hören, dass die Kapazitäten erschöpft sind. Die von der FDP zuletzt in der Haushaltsrede aufgeworfene Frage, ob die – durch die Ausweisung weiterer Wohngebiete – zu erwartenden Schülerzahlen noch von den Kapazitäten der Pflichtschulen in Unterhaching abgedeckt werden können, wurde bislang nicht geklärt.
Da eine nachhaltige Ortsentwicklung die Auswirkungen neuer Wohnbebauung auf die Infrastruktur nicht ignorieren darf, stellt die FDP-Fraktion folgende Anfragen:

  1. Ist in Anbetracht der vom Gemeinderat bereits genehmigten und geplanten Wohnbauvorhaben sowie der natürlichen Nachverdichtung sichergestellt, dass wir auch in den nächsten 5 bis 10 Jahren über genügend Klassenzimmer (auch für möglichst kleine Klassen) an den Pflichschulen verfügen?
  2. Besteht die Gefahr, dass als Differenzierungs- und Fachräume vorgesehene Zimmer als Klassenzimmer genutzt und damit ihrer konzeptionellen Zweckbestimmung entzogen werden?
  3. Wie ist der aktuelle Stand der Auslastung/Nutzung und die Prognose der Verwaltung für die kommenden Jahre – siehe Tabelle?

Die Anfrage wurde trotz Nachfragen bislang nicht öffentlich beantwortet (Stand: 21.10.2015)

Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

29.04.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zu:

Erlass einer gemeindlichen Informationsfreiheitssatzung gem. Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die bayerische Staatsregierung hat bislang kein entsprechendes Gesetz für Bayern eingeführt. Dennoch sind in Bayern inzwischen in ca. 60 Städten Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gewähren, darunter z.B. Pullach, Grasbrunn, Ottobrunn, München oder Neubiberg.

Zweck einer solchen Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde, den von ihr verwalteten Stiftungen und den mehrheitlich in Gemeindebesitz befindlichen Unternehmungen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Antrag der FDP-Fraktion:

Im Sinne der Transparenz und Bürgernähe möge der Gemeinderat beschließen, im Rahmen einer Satzung eine Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises zu erlassen.

Beispiel: Satzung der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises vom 20.02.2009 (Link)

Der Antrag wurde vom Bürgermeister noch nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats gebracht (Stand 21.10.2015)

Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt

18.03.2015 (Peter Hupfauer)

Antrag: Der Gemeinderat möge sich mit der Frage befassen, ob die gemeindlichen Tätigkeiten und Ausgaben zum Erhalt der Straßen ausreichend sind.

Begründung

Auf Anfrage der FDP vom 28.01.2015 teilte die Verwaltung am 10.02.2015 Zahlen ab dem Jahr 2000 zur Entwicklung der Ausgaben im Bereich Straßenunterhalt mit – siehe Grafik und Tabelle unten.

Reparaturbedürftig im Dezember 2014

Reparaturbedürftig – im Dezember 2014

Vor dem Hintergrund, dass Straßensanierungskosten über die gemeindliche Straßenausbausatzung aus dem Jahr 1976 in weiten Teilen auf die Anlieger umgelegt werden, ist der fachgerechte Unterhalt der Straßen besonders wichtig, um eine für Anlieger und Gemeinde optimale Lebensdauer der Straßen zu erzielen.

In diesem Sinn ist ein fachgerechter laufender Unterhalt der Straßen wie die Reparatur von Rissen und Frostschäden erforderlich. Auch Teilsanierungen des Straßenbelags können bei einem tragfähigen und frostsicheren Untergrund gesamtwirtschaftlich geboten sein.

Bei einem in die Jahre kommenden gemeindlichen Straßennetz wäre daher zu vermuten, dass die Straßenunterhaltsausgaben tendenziell steigen bzw. höhere Ausgaben für die Gemeinde zu erwarten sind, damit kein „Investitionsstau“ entsteht.

Grafik_Ausgabenentwicklung

Zum Thema siehe auch:

FDP Anfrage zur Entwicklung der gemeindlichen Ausgaben im Bereich Erhalt Infrastruktur vom 21.11.2013

FDP Anfrage zu einem öffentlichen Straßenzustandsverzeichnis vom 21.01.2015

 

Anfrage: Öffentliches Straßenzustandsverzeichnis

Zur Gemeinderatssitzung am 21.01.2015 von Peter Hupfauer

Vor dem Hintergrund, dass über die Straßenausbausatzung der Gemeinde die Kosten für eine Straßensanierung mit bis zu 80 Prozent auf die Anlieger übertragen werden können und dies – siehe im Fall Andresenstraße – nicht unerhebliche Summen sind, wäre es wünschenswert, anhand bestehender Daten ein Straßenzustandsverzeichnis über die Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Anfrage:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob ein geeignetes Straßenzustandsverzeichnis auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden kann, aus dem ein Anlieger oder Käufer den Zustand einer Straße ersehen und sich gegebenenfalls auf die Kosten einer Sanierung einstellen kann. Denkbare Angaben des Verzeichnisses:

  • Straßenname
  • Jahr der Errichtung
  • Erwartete Lebensdauer der Straße
  • Durchgeführte Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen
  • Aktuelle Zustandsklasse der Straße
  • Voraussichtlicher Sanierungszeitraum
  • Geplanter Sanierungszeitraum
  • Beschlossener Sanierungszeitraum

Ergebnis der Anfrage (Oktober 2015)

Ein halbes Jahr nach der Anfrage haben es Bürgermeister und Bauverwaltung geschafft, eine Liste auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Das Ergebnis ist mehr als enttäuschend. Entweder hat die Verwaltung keine besseren Daten oder sie sollen nicht veröffentlicht werden, denn die nun präsentierten Informationen verdient nicht den Namen eines Straßenzustandsverzeichnisses.

Während andere Gemeinden wie Taufkirchen aktiv den Zustand ihrer Straßen erfassen und den Aufbau eines modernen Straßenkatasters zur Einführung eines Erhaltungskonzeptes auf Basis einer Schadenserfassung und -klassifizierung vorantreiben (Bericht), setzten in Unterhaching der Bürgermeister und die anderen Parteien offenbar auf die Straßenausbaubeitragssatzung, nach der die Sanierungskosten einfach weitgehend auf die Anlieger abgewälzt werden können.

Da klingt es schon fast zynisch, wenn in Unterhaching die schlichte Aufstellung von Straßennamen, Baujahr, größeren Unterhaltsmaßnahmen (mit einem X markiert) sowie Länge der Straße als „Bericht“ bezeichnet werden. Da die meisten Straßen älter als 40 Jahre sind, kann auch die Erläuterung

„Dieser Bericht dient als Anhaltspunkt für künftige Straßensanierungen. Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.“

nur als Einstimmung verstanden werden, dass sehr vielen Bürgern in absehbarer Zeit große Kosten ins Haus stehen.

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Quelle: Homepage Unterhaching: Informationen zu den Unterhachinger Gemeindestraßen

 

Anfrage zur Situation der Kinderbetreuung in Unterhaching

Zur Gemeinderatssitzung am 04.06.2014 von Peter Hupfauer

Aus der Zeitung hat der Gemeinderat erfahren, dass aktuell 70 Kinderbetreuungsplätze in Unterhaching fehlen (Münchner Merkur, 16.05.14). Dem Zitat aus dem Bericht „Ich kann die Kinder, für die ich kein Personal habe, nicht unterbringen – sie müssen eben zu Hause betreut werden“ können sich die meisten Gemeinderäte sicherlich nicht anschließen. Kinderbetreuungseinrichtungen zählen zu den Kernaufgaben der Gemeinde, hier stehen wir in der Pflicht.

Zu Beginn der heutigen Sitzung haben ich bei der nichtöffentlichen Abstimmung der Tagesordnung vorgeschlagen, eine aktuelle Viertelstunde zur Situation der Kinderbetreuung auf die Tagesordnung zu nehmen. Dieser Vorschlag fand mit dem Verweis auf fehlende Zahlen sowie eine geplante Sitzung des Kultur- und Sozialausschusses im September keine Unterstützung. Daher nun als Anfrage:

  • Wie ist die aktuelle Lage bei den Kinderbetreuungseinrichtungen in Unterhaching?
  • Wie kommt es zur personellen Unterdeckung und welche Maßnahmen werden ergriffen, um den Missstand zu beheben? Kann die Gemeinde z.B. durch vergünstigte Wohnungen, die im Besitz der Gemeine sind,  Anreize schaffen?
  • Wie sind die Prognosen für die Zahlen an Kindern, die einen Anspruch hätten bzw. die zu erwartenden tatsächlichen Antragsteller – auch in Anbetracht der stetigen Ausweitung der Wohnbebauung, die keine Kindebetreuungseinrichtungen vorsehen?
  • Wie können die mittel- und langfristigen Prognosen erfüllt werden?

Presseberichte:
Kein Personal für Kindergärten: 2014-05-16_MM
Erziehermangel! Keine Lösung in Sicht: 2014-08-06_HALLO