Rede der FDP Fraktion zum Haushalt 2016

24.02.2016 – Peter Hupfauer

Der Haushalt als Spiegel der Politik

Der Haushalt ist eine in Zahlen gefasste Zwischenbilanz der Politik des Gemeinderats. Auch wenn das Unwort hier in diesem Gremium gefallen ist, der Gemeinderat sei nicht der Ort für politische Diskussionen, so ist es doch gute Sitte, heute nicht nur über Zahlen zu reden, sondern eben auch über kommunalpolitischen Leitlinien.

Dazu muss man vielleicht erst noch mal bewusst eine Lanze brechen: Der Gemeinderat ist der Ort der politischen Diskussion, wie auch ein Blick in unsere Geschäftsordnung zeigt. Dazu stehen wir als FDP und bedauern es, wenn sich die Fraktionen wie beim Antrag zur Straßenausbaubeitragssatzung mit keinem Wort zur Abschaffung oder zur Bereitschaft zur Senkung der Beitragssätze äußern.

Transparenz bei der Geothermie

Ein ähnliches Gebot des Schweigens gilt offenbar für die Geothermie. Vielleicht wäre ein transparenter Umgang mit der Geothermie hilfreich, um Spekulationen und mancher falschen Zahl, die veröffentlicht wurde, entgegen zu wirken. Was spricht dagegen? Wesentliche wirtschaftliche Kennzahlen sind über den jährlichen Beteiligungsbericht der Gemeinde bzw. Pflichtveröffentlichungen der Unternehmen zugänglich. Und, um die wirtschaftlichen Unternehmen der Geothermie muss man sich ja auch keine Sorgen machen, eher um die Gemeinde, die mit Kapital und Bürgschaften engagiert ist und die Balance zwischen ihren Aufgaben als Gemeinde einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen der Geothermie andererseits wahren muss.

Mehr Offenheit würde auch den Vorwurf aus der Welt schaffen, Transparenz sei im Gemeinderat gar nicht erwünscht, da dies bedeuten könnte, dass Bürgermeister, wir Gemeinderäte und die Parteien politische Verantwortung übernehmen müssten. Unser Kurs ist bekannt: Geothermie ist eine tolle Sache, ein solches Unternehmen gehört aber in erster Linie in private Hand und ist keine primäre Aufgabe der Gemeinde.

Politische Verantwortung

Politische Verantwortung deshalb, weil der Gemeinderat bei vielen Themen einen Entscheidungsspielraum hat, über den er gestalten kann. Weniger das „ob“, sondern mehr  das „mit wie viel Geld“ steht dabei im Vordergrund: Mit wie viel Geld soll sich die Gemeinde an der Geothermie beteiligen, wie viel Geld soll für den Erhalt der Straßen vorgesehen werden? Wie viel ist dem Gemeinderat der Klimaschutz über gemeindeeigene Programme wert? Mit wie viel Geld sollen Schwimmbad, Bücherei, Feuerwehr, etc. unterstützt werden? Wo liegen die Prioritäten und was ist angemessen?

Kernaufgaben der Gemeinde

Als FDP haben wir ein liberales Verständnis vom Bürger, der Gesellschaft und dem Staat. Auf die Gemeinde bezogen: Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, ihre Kernaufgaben in hervorragender Weise zu erfüllen und bei den freiwilligen Leistungen stets so zu wirtschaften, dass auch eine langfristige Tragfähigkeit – beim z.B. Unterhalt – gegeben ist und nicht bei den Kernaufgaben gespart werden muss.

Straßen

Zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde zählt der Erhalt der Straßen und Wege. Hier haben unsere Anfragen und Anträge unseren Eindruck bestätigt, dass Unterhaching mehr für den wirtschaftlich sinnvollen Erhalt der Straßen tun könnte. Während z.B. in Taufkirchen der Straßenzustand mit moderner Technik systematisch erfasst wird und die Reparaturmaßnahmen darauf abgestimmt werden, gilt in Unterhaching der Hinweis, es sei „generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen”. Immerhin wurde der Haushaltsansatz für den Straßenunterhalt im neuen Haushalt auf 335.000 EUR aufgestockt, was sicherlich auch ein Effekt unserer Anfragen zum Thema war.

Schulen

Zu den wichtigsten Pflichtaufgaben einer Gemeinde zählen unbestritten Schulen und die Kinderbetreuung. Nun stellt sich heraus, dass wir trotz Erweiterung der Jahn-Schule und Neubau der Grund- und Mittelschule offenbar ein deutliches Problem haben, die Schüler in den kommenden Jahren unterzubringen. Wie kann das sein?

Die FDP hat für den Neubau der Fasanenschule gestimmt und immer wieder mit Anfragen zur Entwicklung der Schülerzahlen die Frage gestellt, ob die Kapazitäten für die stetig wachsende  Wohnbebauung ausreichend sind. Auch beim Beschluss, die Sportklassen nach Unterhaching zu holen, hat die FDP nachgefragt, ob damit die Schule nicht zu kein würde, da diese Klassen bei der Planung der Schule noch nicht vorgesehen waren.

Unsere letzte Anfrage vom 29. April 2015 (!) zur Entwicklung der Schülerzahlen wurde bis heute nicht öffentlich beantwortet. Auch hier entsteht für uns der Eindruck der mangelnden Transparenz. Als FDP trauen wir den Bürgern zu, dass man ihnen auch schwierige Situationen offenlegen kann, vorausgesetzt der Gemeinderat kann zu den Entwicklungen stehen und gute Lösungen für die Zukunft präsentieren.

Unterhaching steht gut da

Unterhaching würde gut da stehen – ohne die Schulden und Verpflichtungen aus der jüngeren Vergangenheit: Die Steuereinnahmen der Gemeinde sind wieder gestiegen und der Trend bei der Einkommens- und Gewerbesteuer ist weiterhin positiv. Es gibt also weniger ein Problem der fehlenden Mittel, als eher der Mittelverwendung. Und darunter sind auch eine ganze Reihe von kommunalpolitische Entscheidungen zu treffen, die einen politischen Entscheidungsspielraum haben. Diese gilt es transparent und für den Bürger offen hier im Gemeinderat zu diskutieren und zu beschließen.

In diesem Sinne gilt „nach dem Haushalt, ist vor dem Haushalt“ und wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat.

FDP Fraktion zu TTIP

06.05.2015 (Peter Hupfauer)

Es sind einige kritische Dinge zu hören, die TTIP mit sich bringen soll. Wenn man die Dinge ernsthaft und genauer betrachtet und die Fakten kennt, entpuppt sich manche Kritik als übertrieben oder gar nicht haltbar.

Als FDP wollen wir auch die wichtigen Chancen hervorheben, die das TTIP-Abkommen für die europäischen Volkswirtschaften mit sich bringt. Nicht ohne Grund hat die EU die Verhandlungen initiert, nicht die USA.

Der Abbau bürokratischer Hürden wie der Wegfall von Doppelinspektionen, überflüssigen Zertifizierungen und Zollbürokratie würde für viele Unternehmen den Schritt auf den US-Markt überhaupt erst möglich machen. Auch wenn das wenig abgehoben klingen mag, davon hängen auch Arbeitsplätze und unser Wohlstand ab.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die immerhin rund 30% der Exporte aus der EU realisieren, sind Kosten durch Regulierung ein wichtiges Thema. Wir setzen uns daher für einen Abbau bürokratischer Hürden bei der Zollabfertigung und eine gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen ein, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Für die FDP stehen die Vorteile und Chancen von TTIP überschaubaren Risiken gegenüber. Am Ende wird der vollständige Vertragstext veröffentlicht und monatelang für jeden einsehbar sein, bevor das EU-Parlament, und wahrscheinlich auch die nationalen Parlamente, darüber abstimmen – so wie beim EU-Kanada-Abkommen (CETA) auch.

Transparenz

  • Für die gemeinsame Handelspolitik ist ausschließlich die EU zuständig. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemeinsam Verordnungen für Maßnahmen der Ausfuhrpolitik, zur Änderung von Zollsätze oder zur Vereinheitlichung der Handelsliberalisierung.
  • Die TTIP-Verhandlungen sind nicht geheim, sondern tatsächlich transparenter als sämtliche EU-Handelsverhandlungen zuvor. Das Europäische Parlament (EP) und die Mitgliedstaaten werden in den jeweiligen Handelsausschüssen regelmäßig unterrichtet und erhalten Einblick in die relevanten Dokumente.
  • Auch die Zivilgesellschaft wird vor und nach jeder Verhandlungsrunde von den Chefunterhändlern eingehend informiert. Die Kommission hat zudem eine Beratergruppe mit 16 Vertretern von Gewerkschaften, Verbänden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft eingesetzt.
  • Das Abkommen ist jedenfalls im EP und im Rat ratifizierungsbedürftig. Außerdem gilt es als wahrscheinlich, dass auch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof in den kommenden Monaten zu entscheide. Wenn Kritiker behaupten, Exekutivhandeln würde „gewählte Parlamentarier binden“, dann ist das offensichtlich unrichtig. Ohne Zustimmung im EP und den nationalen Parlamenten tritt das Abkommen nicht in Kraft.

Im Fokus der Öffentlichkeit stehen zurzeit drei Handelsabkommen:

Öffentliche Daseinsvorsorge

Soweit es die öffentliche Daseinsvorsorge betrifft, ist im Verhandlungsmandat von TTIP eine umfassende Ausnahme enthalten, so wie in allen EU-Handelsabkommen. Das bedeutet: die EU-Kommission, die die Verhandlungen auf europäischer Seite führt, kann in diesen Bereichen überhaupt gar keine Zusagen gegenüber den USA machen. Grundlegende lokale Dienstleistungen, zum Beispiel in Bezug auf Wasser, Gesundheit und Bildung, stehen somit nicht zur Debatte. Wer etwas anderes behauptet, verkennt schlicht die faktische und rechtliche Lage.

Kommunale Selbstverwaltung

Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung bleibt ebenfalls uneingeschränkt erhalten. Natürlich kann eine Stadt oder Gemeinde sich weiterhin entschließen, bestimmte Bereiche zu privatisieren. Eine Pflicht entsteht durch TTIP aber gerade nicht. Wenn eine privatisierte Dienstleistung später wieder re-kommunalisiert werden soll, ist auch das ohne weiteres möglich. Denn TTIP kann und wird die öffentliche Daseinsvorsorge nicht beeinflussen.

Auch an der Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in deutschen Kommunen ändert TTIP nichts – denn maßgeblich ist allein geltendes EU-Vergaberecht. Kommunen sind daher auch künftig nicht verpflichtet, öffentliche Dienstleistungen an Dritte zu vergeben, anstatt sie selbst oder durch kommunale Unternehmen zu erbringen. Umgekehrt wird jedoch ein Schuh daraus: an Ausschreibungen in der EU können schon jetzt Bieter aus aller Welt teilnehmen. Im Gegensatz dazu gelten in zahlreichen US-Bundesstaaten bei der öffentlichen Beschaffung protektionistische „buy american“-Regeln. Wenn es europäische Anbieter von Produkten und Dienstleistungen leichter hätten, in den USA an die öffentliche Hand zu verkaufen, wäre das ein großer Schritt nach vorne für die hiesige Industrie.

Schiedsgerichtsbarkeit (Investitionsschutz)

Fakt ist: das sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahrens („ISDS“) ist allein in Deutschland in rund 130 Handelsverträgen enthalten, teilweise schon seit Jahrzehnten. Davon profitierten vor allem deutsche und europäische Unternehmen, die im Ausland investieren. Zugleich wurde der deutsche Staat, und zwar von der Bundesregierung bis hinunter zur kleinen Gemeinde, bislang nicht ein einziges mal erfolgreich verklagt. Ganz im Gegenteil: Zurzeit klagen beispielsweise die Stadtwerke München, die zu 100% im Eigentum der bayrischen Landeshauptstadt stehen, gegen den spanischen Staat, da dieser die Ökostromförderung gekippt hat. Die FDP hält eine Modernisierung des bestehenden Systems für mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit (Berufungsinstanz) für erforderlich. Das staatliche Recht auf Regulierung muss dabei uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Langfristig wäre die Weiterentwicklung zu einem internationalen Handelsgerichtshof wünschenswert.


Weitere und aktuelle Informationen zu TTIP finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission aus erster Hand.

 

Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

29.04.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zu:

Erlass einer gemeindlichen Informationsfreiheitssatzung gem. Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die bayerische Staatsregierung hat bislang kein entsprechendes Gesetz für Bayern eingeführt. Dennoch sind in Bayern inzwischen in ca. 60 Städten Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gewähren, darunter z.B. Pullach, Grasbrunn, Ottobrunn, München oder Neubiberg.

Zweck einer solchen Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde, den von ihr verwalteten Stiftungen und den mehrheitlich in Gemeindebesitz befindlichen Unternehmungen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Antrag der FDP-Fraktion:

Im Sinne der Transparenz und Bürgernähe möge der Gemeinderat beschließen, im Rahmen einer Satzung eine Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises zu erlassen.

Beispiel: Satzung der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises vom 20.02.2009 (Link)

Der Antrag wurde vom Bürgermeister noch nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats gebracht (Stand 21.10.2015)

Anfrage: Öffentliches Straßenzustandsverzeichnis

Zur Gemeinderatssitzung am 21.01.2015 von Peter Hupfauer

Vor dem Hintergrund, dass über die Straßenausbausatzung der Gemeinde die Kosten für eine Straßensanierung mit bis zu 80 Prozent auf die Anlieger übertragen werden können und dies – siehe im Fall Andresenstraße – nicht unerhebliche Summen sind, wäre es wünschenswert, anhand bestehender Daten ein Straßenzustandsverzeichnis über die Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen.

Anfrage:

Der Bürgermeister wird gebeten zu prüfen, ob ein geeignetes Straßenzustandsverzeichnis auf der Homepage der Gemeinde veröffentlicht werden kann, aus dem ein Anlieger oder Käufer den Zustand einer Straße ersehen und sich gegebenenfalls auf die Kosten einer Sanierung einstellen kann. Denkbare Angaben des Verzeichnisses:

  • Straßenname
  • Jahr der Errichtung
  • Erwartete Lebensdauer der Straße
  • Durchgeführte Erhaltungs-/Sanierungsmaßnahmen
  • Aktuelle Zustandsklasse der Straße
  • Voraussichtlicher Sanierungszeitraum
  • Geplanter Sanierungszeitraum
  • Beschlossener Sanierungszeitraum

Ergebnis der Anfrage (Oktober 2015)

Ein halbes Jahr nach der Anfrage haben es Bürgermeister und Bauverwaltung geschafft, eine Liste auf der Homepage der Gemeinde zu veröffentlichen. Das Ergebnis ist mehr als enttäuschend. Entweder hat die Verwaltung keine besseren Daten oder sie sollen nicht veröffentlicht werden, denn die nun präsentierten Informationen verdient nicht den Namen eines Straßenzustandsverzeichnisses.

Während andere Gemeinden wie Taufkirchen aktiv den Zustand ihrer Straßen erfassen und den Aufbau eines modernen Straßenkatasters zur Einführung eines Erhaltungskonzeptes auf Basis einer Schadenserfassung und -klassifizierung vorantreiben (Bericht), setzten in Unterhaching der Bürgermeister und die anderen Parteien offenbar auf die Straßenausbaubeitragssatzung, nach der die Sanierungskosten einfach weitgehend auf die Anlieger abgewälzt werden können.

Da klingt es schon fast zynisch, wenn in Unterhaching die schlichte Aufstellung von Straßennamen, Baujahr, größeren Unterhaltsmaßnahmen (mit einem X markiert) sowie Länge der Straße als „Bericht“ bezeichnet werden. Da die meisten Straßen älter als 40 Jahre sind, kann auch die Erläuterung

„Dieser Bericht dient als Anhaltspunkt für künftige Straßensanierungen. Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.“

nur als Einstimmung verstanden werden, dass sehr vielen Bürgern in absehbarer Zeit große Kosten ins Haus stehen.

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Quelle: Homepage Unterhaching: Informationen zu den Unterhachinger Gemeindestraßen

 

Anfrage: Entwicklung der gemeindlichen Ausgaben im Bereich Erhalt Infrastruktur

21.11.2013

Anfrage Peter Hupfauer für die FDP Fraktion zu:
Entwicklung der gemeindlichen Ausgaben im Bereich Erhalt Infrastruktur – Ausblick auf anstehende Ausgaben für Straßen, Wasserleitungen & Kanal, Liegenschaften

Ausgelöst durch einen Zeitungskommentar, in dem von einem „tückischen Anreiz für Politiker“ die Rede ist, „zugunsten kurzfristige Effekte den Erhalt und Ausbau der Infrastruktur zu vernachlässigen“, wollen wir fragen, ob sich nicht vor unserer „eigenen Haustüre etwas Laub“ angesammelt hat. Weiter heißt es in dem Kommentar, „die Infrastruktur zu vernachlässigen sei ebenso fahrlässig wie die Praxis der Verschuldung. Beides verlagere die Folgen und Kosten heutiger Politik auf spätere Generationen.“

Ich bin überzeugt, das ist nicht in unserem Sinne, daher unsere Anfrage als Ausgangspunkt für eine „Standortbestimmung“, was auf uns zukommt und die Frage, wie auf längere Sicht eine verantwortungsbewusste Finanzierung erfolgen soll.

Anfrage:
Wir bitten um eine geeignete Darstellung der gemeindlichen Unterhaltsinvestitionen (Prozent zum Gesamthaushalt) in den vergangenen fünf Jahren in den Bereiche

– Straßenunterhalt,
– Wasser & Kanal,
– Liegenschaften

sowie einen ungefähren Ausblick, welche erforderlichen Erhaltungsmaßnahmen in diesen Bereichen in den nächsten sechs Jahren zu erwarten sind und wie diese finanziert werden können.

Die Beantwortung der Anfrage durch Verwaltung und Bürgermeister ist in meinen Augen dürftig – aber sehen Sie selbst:  Antwort Anfrage Erhalt Infrastruktur

Die Stadt München hat einen Plan über den Zustand ihrer Straßen und eine mehrjährige Finanzplanung dazu – siehe Grafik.

FDP stellt Antrag für einen Investor bei der Geothermie

Antrag zur Gemeinderatssitzung am 27.2.2013

Antragsteller: Peter Hupfauer

Antrag:

Der Gemeinderat möge an Hand der aktuellen Daten und Entwicklungen die wirtschaftliche Situation und die Aussichten der Geothermie sowie die Auswirkungen für die Gemeinde beraten, den grundsätzlichen Kurs für die Zukunft der Geothermie diskutieren und insbesondere die Grundsatzfrage entscheiden, ob ein oder weitere Gesellschafter/Investor(en) gesucht und an der Geothermie beteiligt werden sollen.

Begründung:

Wie wir alle wissen hat die wirtschaftliche Entwicklung der Geothermie seit Jahren erhebliche Auswirkungen auf den Haushalt der Gemeinde. Die Bürgschaften engten in der Vergangenheit auch die Kreditfähigkeit der Gemeinde so stark ein, dass de facto ein Vermögenswert der Gemeinde veräußert werden musste, da die Finanzierung des Schulneubaus sonst nicht mehr möglich gewesen wäre. Wir müssen sicher stellen, dass eine ähnliche Situation künftig nicht mehr eintreten kann.

Gemäß Art. 61 der bayerischen Gemeindeordnung heißt bei den allgemeinen Haushaltsgrundsätzen:

(1) Die Gemeinde hat ihre Haushaltswirtschaft so zu planen und zu führen, daß die stetige Erfüllung ihrer Aufgaben gesichert ist. Die dauernde Leistungsfähigkeit der Gemeinde ist sicherzustellen, eine Überschuldung ist zu vermeiden. (…)

(2) Die Haushaltswirtschaft ist sparsam und wirtschaftlich zu planen und zu führen. Aufgaben sollen in geeigneten Fällen daraufhin untersucht werden, ob und in welchem Umfang sie durch nichtkommunale Stellen, insbesondere durch private Dritte oder unter Heranziehung Dritter, mindestens ebenso gut erledigt werden können.

(3) Bei der Führung der Haushaltswirtschaft hat die Gemeinde finanzielle Risiken zu minimieren. Ein erhöhtes Risiko liegt vor, wenn besondere Umstände, vor allem ein grobes Missverhältnis bei der Risikoverteilung zu Lasten der Gemeinde, die Gefahr eines erheblichen Vermögensschadens begründen.(…)

In diesem Sinne erscheint es unbedingt erforderlich, die Risiken und finanziellen Belastungen und die Bürgschaften für die Gemeinde zu reduzieren, zumal die Versorgung mit Fernwärme und die Erzeugung von Strom allenfalls nur bedingt zu den Aufgaben einer Gemeinde zählen. Die Beteiligung eines Investors erscheint in diesem Zusammenhang als zweckmäßig und geboten.

Die Finanzierungen der Geothermieprojekte in den Nachbargemeinden zeigen deutlich, dass Interesse seitens Investoren besteht. Zudem könnte die aktuelle Wirtschaftslage (Stichwort „Anlagenotstand“) eine einmalige Chance sein, eine besonders vorteilhafte Beteiligung zu erzielen. Schnelles Handeln ist geboten.

Auch für den Erfolg der Geothermie ist letztlich eine solide Finanzausstattung entscheidend. Im Jahr 2008 beschloss der Gemeinderat der Geothermie für die geplanten Investitionen (Netzausbau) insgesamt 8 Millionen zur Verfügung zu stellen. Weitere Kredite folgten. Auch diese Mittel reichen offenbar nicht aus. Über Fremdkapital verbessern wir auch entscheidend den notwendigen Handlungsspielraum für die Geothermie: Während wir im Gemeinderat um vergleichsweise kleine Beträge ringen müssen, könnte eine geeignete Beteiligung einen unternehmerisch erforderlichen und „beherzten“ Netzausbau und andere Investitionen ermöglichen.

Fazit: Für die Gemeinde und im Sinne der Geothermie: Machen wir den Weg frei und stellen wir die Weichen für eine Beteiligung.

 

 

Anfrage zur Grund – und Mittelschule

Bernard Maidment

Thema: Grund – und Mittelschule

1)    In einem Elternbrief schreibt die neue Schulleiterin von „enormer Platznot“. Was hat es mit dieser Platznot auf sich. Welche Gründe gibt es dafür?

2)    Aus der Presse und aus einer kurzen Information uns gegenüber haben wir erfahren, dass nun die „Fußballklassen“ aus Taufkirchen hier in Unterhaching sind. Welche Auswirkungen hat dies für uns als Sachaufwandsträger, den Schulbetrieb, die Unterrichtsbedingungen für unsere Kinder? Gibt es ein neues Schulkonzept „Fußball“?

3)    Gibt es auch Auswirkungen auf unsere neue Schule? Für sehr viel Geld wird eine neue Schule gebaut, und wir wollen nicht, dass auf Grund eines neuen Konzepts Probleme entstehen und die neue Schule nicht mehr „passt“.

4)    Wer hat die Entscheidung getroffen, dass Klassen von Taufkirchen nach Unterhaching verlegt werden bevor unsere neue Schule fertig ist? Wurde die Gemeinde rechtzeitig entsprechend informiert und hatte sie ein Mitspracherecht?

Antwortschreiben: Anwtort Eliteschule_2012-12-03

 

HALLO-Bericht über die Anfrage zur Geothermiebeteiligung der Gemeinde

„Die entsprechende Anfrage von Peter Hupfauer datiert noch aus dem November 2011, einige Monate später wartete Bürgermeister Wolfgang Panzer dann auch schon mit der Antwort auf: Dem FDP-Gemeinderat war damals ein Artikel aus dem Jahr 2004 in die Hände gefallen, in dem der damals amtierende Bürgermeister Erwin Knapek die Aussage getätigt hatte, dass sich die hohen Investitionskosten (mit geschätzten 35 Millionen Euro) für den Aufbau der Geothermischen Energiegewinnung innerhalb eines Zeitraums von 10 Jahren amortisieren würden: Ab dann (nach Knapek’scher Rechnung also im Jahr 2014) würde es ans Geldverdienen gehen.

Hupfauer äußerte im Hinblick auf Knapeks Vision so seine Zweifel und vertrat die Auffassung, dass die Bürger über die Entwicklung in Sachen Geothermie in jedem Fall zu informieren seien – vor allem im Hinblick auf die weiteren finanziellen Einlagen der Gemeinde seit 2008 sowie der zukünftigen Einlagen ab 2012.

Die Antwort des Bürgermeisters fiel relativ kurz aus, immerhin erfuhr Hupfauer, dass die Gemeinde zwischen 2001 und 2007 fast sieben Millionen Euro, 2008 nochmals 3,1 Millionen und von 2009 bis 2011 fast 7,5 Millionen Euro an Einlagen geleistet hatte. Für die Jahre 2012 und 2013 sind je zwei Millionen Euro vorgesehen, es wäre jedoch denkbar, dass, wie bereits in 2011 geschehen, die Einlagesumme im Rahmen des Nachtragshaushalts nochmals aufgestockt werden muss. Ob sich Peter Hupfauer mit der Antwort zufrieden gibt, wird sich dann wohl in einer der nächsten Gemeinderatssitzungen zeigen.“

Pressebericht vom 03.05.2012: HALLO-Einlagen-Geothermie

Anfrage zu den Beteiligungen der Gemeinde an der Geothermie

Anfrage – GR Sitzung am 17.11.2011

In einem sehr alten Zeitungsartikel aus dem Jahr 2004 wird der damalige Bürgermeister Knapek mit den Worten zitiert, „In zehn Jahren haben sich die Kosten amortisiert, dann verdient die Gemeinde Geld daran“. Die Kosten wurden damals auf 35 Millionen Euro geschätzt.

Fragen:

  1. Wie hoch waren die Einlagen der Gemeinde als Gesellschafter jeweils in den Jahren 2008 bis 2010?

  2. Wie hoch sind die getätigten und geplanten Einlagen in 2011?

  3. Sind weiter Einlagen für 2012 und Folgejahre derzeit vom Gemeinderat  beschlossen oder vorgesehen?

  4. Haben oder hatten die langfristigen Darlehen der Geothermie laut Beteiligungsbericht 2010 in Höhe von rund 72.000.000 Euro eine Auswirkung auf den Haushalt der Gemeinde wie z.B. die Möglichkeit für Kreditaufnahmen?

  5. Ab wann kann die Gemeinde als Gesellschafter mit dem Beginn und Abschluss der Rückzahlung ihrer Einlagen in den eigenen Haushalt rechnen?

  6. Ist eine Art Verzinsung oder Dividende für die Einlage vorgesehen?

  7. Ab wann und in welcher Höhe wird damit gerechnet, dass die Gemeinde an der Geothermie „verdient“? Folgejahre?

Begründung:

Selbstverständlich konnten im Jahr 2004 die Kalkulationen zum Projekt Geothermie nur eine wage Prognose sein. Da die Gemeinde sich aber mit Mitteln aus ihrem Gemeindehaushalt und damit den Steuergeldern ihrer Bürger engagiert hat, ist es m.E. recht und billig, die Bürger auch über die zu erwartenden Entwicklungen zu informieren.

Rechenschaft und Transparenz sind dann besonders erforderlich,  wenn die Entscheidungen des Gemeinderats bezüglich der Geothermie auch Auswirkungen auf den Gemeindehaushalt und seinen Handlungsspielraum haben. Der Gemeinderat steht in der Gesamtverantwortung, d.h., er muss die Balance zwischen den Kernaufgaben der Gemeinde und seinem Engagement bei der Geothermie finden, Prioritäten setzen und seine Entscheidungen auch öffentlich vertreten.

Gerade vor der jüngsten Erfahrung, dass ein geplanter Haushalt nur durch den Notverkauf eines Schulgrundstücks gerettet werden kann, macht deutlich, dass eine robustere und umfassender Finanzplanung der Gemeinde erforderlich ist.

Beantwortung der Anfrage: Anfrage Beteiligung Geothermie Antwort
Pressebericht im Münchner Merkur: Finanzsäckel ist besser gefüllt als zunächst angenommen

 

Antrag Finanzierungsvarianten des Schulneubaus

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2010

Antragsteller: Peter Hupfauer

Die Finanzierungsvarianten des Schulneubaus sollen an Hand einer Gegenüberstellung der Haushaltsplanungen 2011 und der Folgejahre mit und ohne Grundstücksverkauf sowie aller bekannter und zu erwartenden Kosten, die mit dem Standortwechsel und der Bebauungsplanänderung im Fasanenpark zu erwarten sind, dargestellt werden.

Begründung

Die öffentliche Wahrnehmung, der Gemeinderat habe im Juli 2010 quasi „einfach so“ die Verlegung der Schule beschlossen und dieser Beschluss würde nun von der Gemeinde Schritt für Schritt umgesetzt, blendet die wahren Hintergründe der Entscheidung aus: Die Standortverlegung sollte, sofern die Zahlen überzeugen, aus rein monetären Erwägungen erfolgen, da sich im Frühjahr/Sommer 2010 die finanzielle Lage der Gemeinde als so schlecht abzeichnete, dass nur über eine kurzfristige Vermögensveräußerung der Gemeinde, nämlich dem Verkauf des alten Schulgrundstücks, der Haushalt 2011 mit u.a. dem geplanten Schulneubau realisierbar erschien.

Mit dem dritten und letzten Baustein, der Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Fasanenpark und der Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) steht der Gemeinderat nun vor dem letzten Schritt das ganze Paket, bestehend aus Standortverlegung, Grundstückstausch und Neubaugebiet Fasanenpark, abzuschließen. Daher ist eine aktuelle Bewertung der Finanzsituation der Gemeinde heute und in den nächsten Jahren unter besonderer Berücksichtigung des Schulneubaus am alten oder neuen Standort als geboten, um verantwortungsvoll abwägen zu können, ob die finanzielle und politische Gesamtbilanz stimmt, jetzt, wo endlich alle Bestandteile des Pakets auf dem Tisch liegen: Schulstandortvor- und Nachteile, Vor- und Nachteile des Tauschvertrags vs. öffentlicher Ausschreibung, Änderung des gültigen Bebauungsplans im Fasanenpark und dessen Folgen, Auswirkungen des Neubaugebiets für die Anlieger und Bürger im Fasanenpark und das Risiko einer notwendigen Neuausschreibung der Schulplanung am neuen Standort.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten der nicht spezifizierten Haushaltslücke(n), wie z.B. der Verkauf eines anderen, noch freien Gemeindegrundstücks im Zuge einer regulären Ausschreibung, wurden im Gemeinderat noch nicht diskutiert. Auch Alternativen, wie z.B. die Frage, ob die Beteiligung eines Investors an der Geothermie Unterhaching ein angemessener Schritt wäre, den finanziellen Spielraum der Gemeinde für z.B. den Schulneubau zu erhöhen, sind vom Gemeinderat als Gesellschafter der Geothermie noch nicht erwogen worden. Weiterhin könnten aktuelle Entwicklungen wie Konjunktur und Steuereinnahmen, die jüngsten positiven Anzeichen bei der Geschäftsentwicklung der Geothermie und der damit möglicherweise verbundenen Entlastungsmöglichkeiten der Gemeinde als Gesellschafter oder sonstige Erträge der Gemeinde, die bei der alten Finanzplanung noch nicht berücksichtigt waren, veränderte finanzielle Rahmenbedingungen geschafften haben, die eine Vermögensveräußerung zur Finanzierung des Schulneubaus nicht mehr erforderlich machen. Damit würde die Notwendigkeit des Verkaufs des alten Schulgrundstücks zur Finanzierung des Schulneubaus entfallen und somit auch die Voraussetzung und Begründung für die Verlegung der Schule.

Insgesamt muss gesagt werden, dass eine reguläre (Nachtrags)Haushaltsdebatte, wie sie Grundlage für Vermögensveräußerungen der Gemeinde sein sollte, nicht stattgefunden hat. Erst am Ende einer solchen Diskussion sollte eine so wichtige Entscheidung, wie ein Grundstücksverkauf mitten im Ort, der obendrein noch die Verlegung einer Schule zur Folge hat, fallen.

Die Beantwortung der Anfrage: Antrag Finanzierungsdarstellung_Anwort BM Panzer