Antrag Finanzierungsvarianten des Schulneubaus

Antrag zur Sitzung des Gemeinderats im Dezember 2010

Antragsteller: Peter Hupfauer

Die Finanzierungsvarianten des Schulneubaus sollen an Hand einer Gegenüberstellung der Haushaltsplanungen 2011 und der Folgejahre mit und ohne Grundstücksverkauf sowie aller bekannter und zu erwartenden Kosten, die mit dem Standortwechsel und der Bebauungsplanänderung im Fasanenpark zu erwarten sind, dargestellt werden.

Begründung

Die öffentliche Wahrnehmung, der Gemeinderat habe im Juli 2010 quasi „einfach so“ die Verlegung der Schule beschlossen und dieser Beschluss würde nun von der Gemeinde Schritt für Schritt umgesetzt, blendet die wahren Hintergründe der Entscheidung aus: Die Standortverlegung sollte, sofern die Zahlen überzeugen, aus rein monetären Erwägungen erfolgen, da sich im Frühjahr/Sommer 2010 die finanzielle Lage der Gemeinde als so schlecht abzeichnete, dass nur über eine kurzfristige Vermögensveräußerung der Gemeinde, nämlich dem Verkauf des alten Schulgrundstücks, der Haushalt 2011 mit u.a. dem geplanten Schulneubau realisierbar erschien.

Mit dem dritten und letzten Baustein, der Änderung des bestehenden Bebauungsplans im Fasanenpark und der Erhöhung der Geschossflächenzahl (GFZ) steht der Gemeinderat nun vor dem letzten Schritt das ganze Paket, bestehend aus Standortverlegung, Grundstückstausch und Neubaugebiet Fasanenpark, abzuschließen. Daher ist eine aktuelle Bewertung der Finanzsituation der Gemeinde heute und in den nächsten Jahren unter besonderer Berücksichtigung des Schulneubaus am alten oder neuen Standort als geboten, um verantwortungsvoll abwägen zu können, ob die finanzielle und politische Gesamtbilanz stimmt, jetzt, wo endlich alle Bestandteile des Pakets auf dem Tisch liegen: Schulstandortvor- und Nachteile, Vor- und Nachteile des Tauschvertrags vs. öffentlicher Ausschreibung, Änderung des gültigen Bebauungsplans im Fasanenpark und dessen Folgen, Auswirkungen des Neubaugebiets für die Anlieger und Bürger im Fasanenpark und das Risiko einer notwendigen Neuausschreibung der Schulplanung am neuen Standort.

Alternative Finanzierungsmöglichkeiten der nicht spezifizierten Haushaltslücke(n), wie z.B. der Verkauf eines anderen, noch freien Gemeindegrundstücks im Zuge einer regulären Ausschreibung, wurden im Gemeinderat noch nicht diskutiert. Auch Alternativen, wie z.B. die Frage, ob die Beteiligung eines Investors an der Geothermie Unterhaching ein angemessener Schritt wäre, den finanziellen Spielraum der Gemeinde für z.B. den Schulneubau zu erhöhen, sind vom Gemeinderat als Gesellschafter der Geothermie noch nicht erwogen worden. Weiterhin könnten aktuelle Entwicklungen wie Konjunktur und Steuereinnahmen, die jüngsten positiven Anzeichen bei der Geschäftsentwicklung der Geothermie und der damit möglicherweise verbundenen Entlastungsmöglichkeiten der Gemeinde als Gesellschafter oder sonstige Erträge der Gemeinde, die bei der alten Finanzplanung noch nicht berücksichtigt waren, veränderte finanzielle Rahmenbedingungen geschafften haben, die eine Vermögensveräußerung zur Finanzierung des Schulneubaus nicht mehr erforderlich machen. Damit würde die Notwendigkeit des Verkaufs des alten Schulgrundstücks zur Finanzierung des Schulneubaus entfallen und somit auch die Voraussetzung und Begründung für die Verlegung der Schule.

Insgesamt muss gesagt werden, dass eine reguläre (Nachtrags)Haushaltsdebatte, wie sie Grundlage für Vermögensveräußerungen der Gemeinde sein sollte, nicht stattgefunden hat. Erst am Ende einer solchen Diskussion sollte eine so wichtige Entscheidung, wie ein Grundstücksverkauf mitten im Ort, der obendrein noch die Verlegung einer Schule zur Folge hat, fallen.

Die Beantwortung der Anfrage: Antrag Finanzierungsdarstellung_Anwort BM Panzer