FDP stimmt für die Fortsetzung der Machbarkeitsstudie zum Lärmschutzwall

Die FDP Fraktion stimmt als einzige Fraktion im Gemeinderat für den Aufstellungsbeschluss und die Planer-Beauftragung, um weitere detaillierte Informationen über die Kosten eines Lärmschutzwalls im Sinne einer Machbarkeitsstudie zu erhalten.

Die vorläufige Kostenschätzung für den Wall ist nur ein Teil der von uns geforderten Machbarkeitsstudie. Es fehlt noch eine Kostenschätzung für die Variante einer Lärmschutzwand, die möglicherweise deutlich günstiger ist, kritisieren die Liberalen die Vorgehensweise von Bürgermeister Panzer und den anderen Fraktionen im Gemeinderat.

Mit ihrem Antrag vom 25.01.2017 zur Machbarkeitsstudie einer Lärmschutzmaßnahme wollte die FDP Fraktion Fakten zu möglichen Lösungen und deren Kosten schaffen, an Hand derer eine Kosten-Nutzen-Abwägung für den Gemeinderat möglich sein sollte. Auch Investitionskosten in Höhe von mehreren Millionen sind in den Augen der Liberalen nicht per se auszuschließen, da eine Lärmschutmaßnahme mehrere Jahrzehnte Nutzen stiftet und die Investitionssumme auf die gesamte Laufzeit zu sehen ist.

„Der Gemeinderat bewilligt 800.000 EUR für eine fragliche Umbaumaßnahme am Utzweg, ist aber nicht bereit, 300.000 EUR zur Durchführung eines Bauleitverfahrens auszugeben, um die Variante Wall mit belastbaren Zahlen zu unterfüttern“, stellt Bernard Maidment kopfschüttelnd fest.

Enttäuscht zeigt sich die FDP-Fraktion darüber, dass es offenbar nicht gewünscht sei, die Kosten für Wall und Wand transparent darzustellen und dann im Gemeinderat über das weitere Vorgehen zu entscheiden. „Mit der heutigen Ablehnung des Aufstellungsbeschlusses beerdigen der Bürgermeister und die anderen Fraktionen formal das Thema, ohne dass alle relevanten Optionen ausreichend geprüft wurden“, so Peter Hupfauer, „das ist nicht unsere Vorstellung von Transparenz und Bürgernähe.“

Hierüber hat der Gemeinderat abgestimmt (Auszug aus der Tischvorlage)

(…) Für den Haushalt 2019 müssen daher ca 300.000 € an Planungskosten berücksichtigt werden.
(…) Auch wenn die Entscheidung über den Aufstellungsbeschluss und die Planerbeauftragungen noch vergleichsweise geringe Kosten auslöst, so ist aus Sicht der Verwaltung bereits jetzt kritisch zu hinterfragen, ob diesen Projekt wegen der … finanzielle Mehrbelastungen, Verschiebung von Projekten aus dem Bereich der Pflichtaufgaben … überhaupt weiterverfolgt werden kann. Detaillierte Aussagen über Kosten und Wirkungen des Walls im Sinne einer Machbarkeitsstudie können nur nach Beauftragung der Planer erfolgen.

Beschlussvorlage:
Der Gemeinderat Unterhaching stimmt der Aufstellung eines Bebauungsplanes 174/2018 zur Errichtung eines Lärmschutzwalls an der A 995 zu. Der erste Bürgermeister o. V. i. A. wird ermächtigt, die notwendigen Planungsleistungen zu beauftragen.

Abstimmungsergebnis:
Ja-Stimmen : 3
Nein-Stimmen : 23
Der Antrag ist somit abgelehnt.

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