Bündnis90/Die Grünen sind laut ihres Antrags der Auffassung, dass es in Unterhaching einen Klimanotstand gäbe, der auszurufen sei und eine Reihe von Maßnahmen begründet.
Die FDP Fraktion lehnt den Antrag geschlossen ab.
Wie bereits ausführlich dargelegt ist die Gemeinde ihrer Verantwortung zur Reduktion klimaschädlicher Emissionen mehr als angemessen nachgekommen.
Erwähnt seien nur noch mal die millionenschwere Geothermie, eine dreiköpfige
Abteilung im Rathaus, die sich mit Klimaschutzmaßnahmen und deren Umsetzung
beschäftigt, wie z.B. einem Förderprogramm zur Energieeinsparung und weiteren
Vorhaben, wie die Förderung der Fahrradmobilität. Mit der Bürgerenergie werden
Photovoltaikanlagen auf den Dächern der Liegenschaften der Gemeinde betrieben. Die
Straßenlaternen wurden auf LED umgestellt. Hier einen Handlungsnot- oder -rückstand
der Gemeinde sehen zu wollen, ist absurd.
Im Gegenteil, es besteht die Sorge, dass das lautstark vorangetriebe Thema
Klimaschutz – bei aller angemessenen Berechtigung – andere, ebenfalls zu den
Aufgaben einer Gemeinde gehörende, wichtige Themen verdrängt. Wie sieht das
Konzept der Gemeinde aus, um den Breitbandausbau in der Gemeinde sicher zu
stellen? Werden auch Freiberufler und Unternehmen, die nicht zu den exklusiv
angeschlossenen gehören, in den nächsten Jahren digital arbeiten können – oder
verschwinden die wohnortsnahen Arbeitsplätze und Steuerzahler? Wo ist das Personal
im Rathaus, das die anstehenden Straßensanierungen vorbereitet, plant und
überwacht? Auch hier müssen wir als Gemeinderäte gesamtverantwortlich handeln und
können uns nicht allein einem Thema verschreiben.
Auch dürfen unsere Verwaltung nicht mit den im Antrag geforderten weiteren Vorgaben
und Regelungen – bei ihrer für die Gemeinde so wertvollen Arbeit – immer mehr gängeln
und maßregeln.
Warum haben wir eigentlich nicht auch einen Nachhaltigkeitscheck für eine
„verantwortungsbewusste Haushaltsführung“? Oder einen für eine „zukunfsgerechte
Ortsentwicklung“? Ich kann es ihnen sagen: Wir müssen unserer Verwaltung keine
Handlungsleitfäden für ihre Fachbereiche oktroyieren und haarklein vorschreiben,
worauf sie zu achten haben sollen. Das sind selbst verantwortungsbewusste Menschen,
denen man auch vertrauen darf in ihrem Job das richtige zu tun. Hier mit Misstrauen
und gesonderten Vorschriften arbeiten zu wollen entspricht nicht unserem liberalen
Verständnis.
Ohne Zweifel gibt es einen Klimawandel und es besteht Konsens darüber, dass mehr
getan werden muss. Es ist aber nicht die Zeit für blinden Aktionismus und ineffiziente
lokale Alleingänge, sondern für übergreifende steuernde Anreizsysteme.
Daher fordern die Liberalen, um die Ziele des Pariser Klimaschutzabkommens zu
erreichen, die Einführung eines auf alle Sektoren erweiterten CO2-Limits in
Deutschland, das von Jahr zu Jahr verbindlich weiter sinkt. Wie jedoch die
Einsparungen erreicht werden, soll nicht der Staat vorgeben, sondern Bürger und
Unternehmen für ihre Belange selbst entscheiden können.
Um Vorbild und Exporteur von Lösungen im Klimaschutz zu sein, müssen wir neue und
verbesserte Technologien entwickeln und nicht mit starren Regelierungen arbeiten. Das
gilt auch für Unterhaching. Und in Unterhaching sind wir auf einem vorbildlichen Weg,
der keiner polemischen Notstandsregelungen bedarf.
Der Antrag von Bündnis90/Die Grünen wurde mit nur 3 Ja Stimmen mehrheitlich abgelehnt
Die Fraktion der FDP stellt folgenden Antrag: »Zu den Kommunalwahlen am 15. März 2020 dürfen Wahlplakate in Unterhaching nur mehr an von der Gemeinde an zentralen Orten aufgestellten Plakatwänden angebracht werden.«
Zur Begründung: Immer wieder wird die Plakatierung im Vorfeld von Wahlen zu einem Stein des Anstoßes, zum Zankapfel. Nachbarkommunen begegnen diesem Problem seit Jahren erfolgreich mit Plakatwänden, auf denen jede Partei oder Gruppierung eine feste Fläche zugewiesen bekommt. Die Wände dienen der parteiübergreifenden Information und Orientierung der Wählerinnen und Wähler.
Da sie zumeist aus Holz bestehen und mit Papierplakaten beklebt werden, sind die
Wände sehr umweltfreundlich und klimaschonend. Die Kommunalwahlen im
kommenden Frühjahr eignen sich aufgrund der überschaubaren Anzahl der zur Wahl
antretenden Parteien und Gruppierungen hervorragend für erste Erfahrungen mit
Plakatwänden. Das stets angeführte Gegenargument der Gleichbehandlung aller
Parteien und Gruppierungen dürfte im vorliegenden Fall nicht zum Zuge kommen.
Wir wünschen uns und erwarten, dass über unseren Antrag innerhalb der in der
Geschäftsordnung geregelten Fristen beraten und entschieden wird.
Die Bürgerinnen und Bürger dürfen gespannt sein, wie ernst die Parteien des
Gemeinderates ihre Verantwortung für Natur und Umwelt wirklich nehmen (können).
Mit Schauanträgen und Beschlüssen, die ins Leere laufen, ist niemandem wirklich
geholfen.
Abstimmungsergebnis: Der Antrag wurde vom Gemeinderat mehrheitlich abgelehnt
Fast könnte man auch heuer meinen, „im Haushalt nichts Neues“, bei einer Finanzierung der geplanten Ausgaben ohne Neuverschuldung und unter Einhaltung der Mindestrückführungen.T
Doch der Schein trügt, wenn
die Prognosen über eine Abschwächung der Konjunktur stimmen und die
Steuereinnahmen der Gemeinde sinken könnten, die Ausgabenseite aber weiterwächst
und zudem eine Erhöhung der Kreisumlage ab 2020 erwartet wird, da im Landkreis
weitere Schulen gebaut werden sollen und ein neues Landratsamt.
Wenn es schon jetzt bei
weiter gestiegenen Steuereinnahmen auf einem neuen Höchstniveau nicht gelingt, die
Rücklagen als Sparstrumpf zu füllen, wie soll es dann gehen, wenn künftig die
Einnahmen nicht weiterwachsen oder gar rückläufig sind?
Rücklagen und Zuführungen
Nicht ohne Grund sind die Gemeinden verpflichtet, im Haushalt einen Überschuss aus dem Verwaltungshaushalt in den Vermögenshaushalt auszuweisen, der mindestens die Kreditbeschaffungskosten und die ordentliche Kredittilgung sicherstellt, die sog. Mindestzuführung. Überschüsse im Vermögenshaushalt fließen wiederum der allgemeinen Rücklage zu, quasi dem Sparstrumpf der Gemeinde.
Mit einer geplanten Zuführung in Höhe von rund 2,7
Mio. Euro wird zwar die Mindestzuführung
in Höhe von rund 1,4 Mio. Euro erfüllt, sie liegt aber deutlich niedriger als
die kamerale Sollzuführung in Höhe
von 4,4 Mio. Euro, die kalkulatorische Abschreibungen und Ersatzbeschaffungen
im Sinne der dauerhaften Leistungsfähigkeit miteinbezieht.
Rücklagenentnahme
Der Blick
auf die Rücklagen zeigt, dass der Sparstrumpf der Gemeinde im kommenden
Haushalt herhalten muss – mit einer geplanten Rücklagenentnahme in Höhe von
13,8 Mio. Euro. Selbst wenn man im Vermögenshaushalt den Ausgabenbedarf „Kinder,
Jugend & Senioren“ mit 6,9 Mio. Euro mit den Kosten für den Bau des
Kinderhauses Plus am Oberweg komplett (!) herausrechnen würde, würden immer noch
5 Mio. Euro aus den Rücklagen zur Finanzierung des Vermögenshaushaltes herangezogen.
Da könnte man diskutieren, ob es sich bereits um ein strukturelles Defizit
handelt, zumal auch Schulden vorhanden sind.
Mit der Finanzierung des Kinderhauses Plus in den Jahren 2019/2020 zehrt die Gemeinde die Rücklagen nun nahezu auf und es bleibt zu hoffen, dass die Finanzplanung ausreichend vorsichtig erfolgte, sodass eine Konjunkturabschwächung mit geringeren Steuereinnahmen die Gemeinde nicht in Schwierigkeiten brächte.
Déjà-vu – Mit dem Rücken zur Wand
Erinnerungen
an den Neubau der Grund- und Mittelschule werden wach, der eigentlich schon
beschlossen war und dann doch erst über Erlöse aus dem kurzfristig erfolgten
Grundstückstausch möglich wurde.
Aus Sicht der FDP ist die Struktur der Ausgaben und Einnahmen bedenklich, da der Unterhalt der wichtigsten Einrichtungen ein betriebswirtschaftliches Defizit von rund 22 Mio. Euro im Jahr verursacht, das zwar nicht unmittelbar zu finanzieren ist, jedoch die Größenordnung der Finanzierungsmittel beschreibt, die langfristig zur Erhaltung des Bestandes notwendig wären. Entsprechend hoch müssten die Zuführungen an den Vermögenshaushalt sein, um über die Zeit entsprechende Rücklagen aufzubauen und eine „Generationengerechtigkeit“ für die Bürgermeister und ihre Räte sicherzustellen
Auf jeden
Fall steht schon heute fest, 2020 werden der neugewählte Gemeinderat und Bürgermeister
sich keine Gedanken über neue Projekte machen müssen, der Sparstrumpf ist dann
leer. Als Trost ist dann immerhin die Verschuldung in Höhe von über 20 Mio.
Euro, die der
Gemeinderat 2006 aufgebaut hatte, zumindest halbiert.
Personal(-mangel)
Das
Kinderhaus Plus, das wir brauchen und das einstimmig beschlossen wurde,
bedeutet nicht nur einen finanziellen Kraftakt, sondern bindet auch Ressourcen
in der Verwaltung, sodass andere Aufgaben aufgeschoben werden müssen. Als
Gemeinderäte bekommen wir immer wieder zu hören, das Personal reiche nicht aus,
um alle Aufgaben zu erfüllen – Stichwort Bauamt: „wir können nicht mehr als
eine Straße pro Jahr“ – und es müssten Prioritäten gesetzt werden. So ist mit
dem Bau des Kinderhauses z. B. der beschlossene Umbau am Utzweg erst mal auf
Eis gelegt, was für die FDP nicht schlimm ist, da wir eine kostengünstigere Kiss-and-ride Lösung favorisierten.
Ortsentwicklung
Wenn die
Finanzierung und Projektsteuerung des Kinderhauses Plus die Gemeinde so stark
belasten, stellt sich die Frage, ob nicht eine vorausschauende
Ortsentwicklungspolitik der richtige Weg gewesen wäre. Die FDP hat schon bei
den Bebauungsplänen des alten Schulgrundstückes an der Fasanenstraße angemahnt,
Flächen für Kinderbetreuung vorzusehen, was nicht aufgegriffen wurde. Auch die
Bebauung am Oberweg hat die FDP ebenfalls kritisiert, weil keine Kinderbetreuungsflächen
vorgesehen waren.
Erst
nachträglich wurde in der Not dem Grundstückseigentümer eine Fläche abgerungen,
um nun „im Gewerbegebiet“ ein Kinderhaus zu bauen. Mit den Nebeneffekten, dass
das Kinderhaus zwar eine Wertstoffsammelstelle vor der Nase hat, aber keine
Wohnungen für Kinderbetreuungspersonal im zweiten Stock möglich gewesen waren.
Die Verwaltung ist stark gebunden, die Finanzierung sportlich – da stellt sich die
Frage doppelt, wie sinnvoll es gewesen wäre, bei der Ortsentwicklung und im
Bebauungsplan eine Kinderbetreuung vorzusehen und nicht selbst tätig werden zu
müssen.
Entwicklung Kinderzahlen
Die
scheinbar unvorhersehbare Bevölkerungsentwicklung mit ihren ständig
überraschenden Zahlen an Krippen-, Kindergarten- und Schulkindern beschäftigt
den Gemeinderat schon lange. Wiederholte Anfragen der FDP zu Prognosen über die
Entwicklung von Kinder- und Schülerzahlen in Unterhaching schienen anfangs zur
Kategorie „Orakel“ zu zählen, inzwischen wurde der Antrag von Florian Riegel zu
einer belastbaren Studie beschlossen und diese wohl demnächst vorgelegt werden.
Auch ohne
Studie wissen wir schon jetzt, dass trotz Neubau der Grund- und Mittelschule,
trotz Erweiterung der Jahnschule um Anbau und Satellit, die Pflichtschulen aktuell
überbelegt sind. Die grüne Welle für die Wohnbebauung ohne Rücksicht auf die
Infrastruktur der letzten Jahre zeigt sich neben den Kindergärten auch hier
besonders deutlich.
Geothermie
Eine gute
Nachricht für den Haushalt gibt es aus dem Bereich der Geothermie. Die Gemeinde
ist an der risikoträchtigen Förderungsgesellschaft nur noch mit 5 % beteiligt.
Das „Fass ohne Boden“ mit immer neuen Einlagen und Krediten der Gemeinde als
Gesellschafter ist damit für Unterhaching wieder ziemlich dicht. Die Forderung
der FDP zur Beteiligung weiterer Gesellschafter/Investoren aus dem Februar 2013
wurde damit erfüllt und das Ende der Kalina-Anlage hat uns nicht allzu hart getroffen.
Dennoch
sind in all den Jahren Millionen in die Geothermie-Förderung geflossen, sodass
man sich fragen muss, ob die Einlagen für die Gemeinde im Grunde verloren sind
oder über die Rückflüsse aus der Netzgesellschaft eines fernen Tages
kompensiert sein werden. Ohne Zweifel hätte das Geld auch für Schulen,
Kinderbetreuung oder Lärmschutzmaßnahmen verwendet werden können.
Lärmschutz
Um es beim
Stichwort „Lärmschutz“ noch mal deutlich zu machen: Die FDP steht nach wie vor
zu ihrem Antrag vom Januar 2017, wonach eine Machbarkeitsstudie zu den
möglichen Lösungen und Kosten erstellt werden soll, anhand derer der
Gemeinderat dann entscheiden kann. Entgegen mancher Darstellungen haben wir uns
nicht für den Lärmschutzwall mit Kosten von 10 Mio. Euro entschieden, sondern
für die Fortsetzung der Machbarkeitsstudie, um auch die Kosten einer
Lärmschutzwand zu ermitteln. Dafür wäre der Beschluss des Gemeinderates für
eine Bauleitplanung mit Kosten in Höhe von 300.000 Euro erforderlich gewesen.
Eine Verpflichtung zur Durchführung einer Baumaßnahme hätte damit nicht
bestanden.
Straßen
Keine FDP Haushaltsrede
ohne ein paar Sätze zu den Straßen. Seit 2015 bemängelt die FDP den zunehmend
schlechter werdenden Zustand der Gemeindestraßen und mahnt höhere Investitionen
und deren tatsächliche Umsetzung an. Es nützt ja nichts, Gelder in den Haushalt
einzustellen, wenn sie nicht verbaut werden, mangels Personal in der
Verwaltung. Der Investitionsstau bei den Straßen ist für uns offensichtlich.
Doch es
geht nichts voran, aktuell sind Sanierungen wie in der Wilmanns- oder
Parkstraße aufgeschoben, bis in Bayern geklärt ist, wie die Finanzierung
aussehen soll. Aber im Zweifel sind es doch wieder die Anlieger, die z. B. über
eine erhöhte Grundsteuer die Gemeindeeinnahmen aufpolieren müssen, wenn zu
wenig Rücklagen aufgebaut wurden.
Gewerbeförderung
Und an der
Gewerbesteuerschraube sollte die Gemeinde tunlichst nicht drehen, im Gegenteil:
Weniger Belastungen für kleine und mittelständische Unternehmen gelten als
überfällig, um auch im Steuerwettbewerb bestehen zu können. Die Gemeinde sollte
sich nicht nur um die Ansiedlung neuer Großunternehmen wie Phicomm kümmern –
die immer noch nicht gebaut haben und folglich bestimmt keine Gewerbesteuer
zahlen – sondern sich auch um den Bestand und die Neuansiedlung kleinerer
Unternehmen kümmern. Schließende Geschäfte in der Ortsmitte durch
Verwaltungsräume und Rathaus-Nebenstellen ersetzen zu wollen, ist kein
geeignetes Mittel gegen die Verödung unserer Gemeinde.
Die FDP
Fraktion bedankt sich bei der Verwaltung für die Unterstützung und Aufbereitung
der Themen sowie bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat für die
konstruktive Zusammenarbeit im gemeinsamen Ringen um die richtigen
Entscheidungen für Unterhaching.
Zum Haushalt selbst ist nicht viel zu sagen, spiegelt er doch lediglich den politischen Kurs vergangener politischer Entscheidungen wider, die nun vom Kämmerer und seinem Team darzustellen, zu finanzieren sind. In Anbetracht der von Jahr zu Jahr deutlich steigenden Steuereinnahmen fällt es leicht, einen Haushalt aufzustellen, der den Gemeinderat nicht vor unangenehme Entscheidungen stellt: Die Mehreinnahmen reichen für das Wachstum und für das ein oder andere üppige Extra.
Ein bequemes „weiter so“ ist damit möglich, eine kritische Selbstreflexion oder gar Übernahme von Verantwortung für politische Entscheidungen entfällt: Haben wir einen Investitionsstau beim Erhalt und der Sanierung von Straßen und Gebäuden? War es eine Fehlentscheidung, die Geothermie im Alleingang auf den Weg zu bringen? Was hätte die Gemeinde mit den rund 27 Millionen eingebrachtes Eigenkapital sonst anfangen können? Kindergärten, KiTas, einen Lärmschutzwall, Straßen und Einrichtungen besser erhalten?
Die Unterhachinger FDP sieht die Gemeinde primär in der Pflicht bei der kommunalen Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel Straßen, Schulen, Kinderbetreuung oder schnelles Internet. Fragen nach dem Erhalt der Straßen oder nach der Machbarkeit eines Lärmschutzwall haben bei uns als FDP-Gemeinderäten einen höheren Stellenwert als z.B. die lokale Förderung der Elektromobilität, bei der wir Land und Bund als übergreifende Akteure in der Pflicht und gegebenenfalls auch Zahlmeister sehen.
Aus dieser Sicht heraus kritisierte die FDP auch, dass ein Geothermie-Pionier-Projekt zu stemmen nicht Aufgabe einer Gemeinde sei und stellte 2013 den Antrag, durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter die Gemeinde aus dem Risiko zu nehmen. Heute bestätigen die Entwicklungen, die zuletzt zur Stilllegung der Kalina-Anlage als „Gelddruckmaschine“ führten, die Befürchtungen. Die Gemeinde hält an der Geothermie-Produktion nur noch einen symbolischen Anteil, hat laut Beteiligungsbericht der Gemeinde aber rund 27 Millionen Euro als Gesellschafter eingebracht. Und auch die Geothermie Netzgesellschaft, deren alleiniger Eigentümer die Gemeinde ist, wird die nächste Zeit keine „Gelddruckmaschine“ sein. Der damalige Bürgermeister und Gemeinderat müssen sich die Frage stellen lassen, ob sie eine Mitverantwortung für diese „versenkten“ Millionen tragen.
Wie anfangs erwähnt, die Unterhachinger FDP steht mit beiden Beinen fest auf dem kommunalen Boden. Und dieser hat immer öfter Risse, bröckelt oder muss gar saniert werden: Das Thema „Straßen“ ist jetzt ganz oben auf der bayerischen politischen Agenda, da die CSU das Bürgerbegehren der Freien Wählen fürchtet und deshalb offenbar eine Kehrtwende bis zur Landtagswahl hinlegen will. Auch unser Bürgermeister zeigt sich nunmehr entspannt, dass es an ihm und der SPD nicht liegen soll, die Eigentümer künftig nicht mehr zur Kasse zu bitten.
Verwundert reibt man sich die Augen! Als die Bayerische FDP bereits 2015 die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung forderte und die Unterhachinger FDP dazu im Oktober 2015 einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung im Gemeinderat stellte, wurde das Thema in dieser Runde mit keiner einzigen Silbe einer Diskussion gewürdigt und abgelehnt. Kein Wort davon, dass man vielleicht einen Missstand oder Handlungsbedarf sähe, gerne etwas ändern würde, aber nach vorherrschender Rechtsauffassung nicht könne. Eine Mauer des Schweigens ob der Frage Farbe zu bekennen.
Aber, wie sich die Dinge ändern können! Wenn es der CSU nun – quasi im zweiten Anlauf – gelingen sollte, das Kommunale Abgabengesetzt so zu ändern, dass die Gemeinden zumindest ein Wahlrecht haben, dann wird sich die FDP dafür einsetzten, dass diese Mittel nicht über Umwege – z.B. im Zuge einer Grundsteuererhöhung oder einer neuen Abgabe – auf die Bürger abgewälzt werden. Die Bürger tragen mit der Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Einkommens- und Kfz-Steuer bereits erheblich zur Finanzierung der Haushalte bei. Man darf gespannt sein, wie sich die Aufwendungen der Gemeinde zum Straßenerhalt entwickeln, wenn auch die Sanierungskosten von der Gemeinde zu tragen sind.
Während die alten Straßen Risse bekommen, die Rinnsteine marode werden und die Straßenkehrung auf dem Papier nur noch zwei mal im Jahr unterwegs ist, erhalten die Eigentümer per Rundschreiben die Aufforderung, gemäß Satzungeinmal wöchentlich den Gehweg vor dem Grundstück sowie die Straßenfläche bis zur Straßenmitte zu kehren und Unkraut zu entfernen. Während in Bayern über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nachgedacht wird, hält man in Unterhaching offenbar an dem Bild fest, dass die Straßen allein Sache der Anliegern seien. Die Welt ist nicht stehen geblieben, die Realitäten sind heute anders.
Ähnlich wie bei der Straßenausbaubeitragssatzung wurde das Thema Lärmschutzwand jahrelang von den Parteien nicht ernsthaft aufgegriffen, Fürsprecher einer Lärmschutzwand quasi verlacht, da die Kosten als unbezahlbar galten, ohne sie wirklich zu kennen. Deshalb hat die FDP im Januar 2017 den Antrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingebracht, der vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde, um eine sachliche Grundlage zum Thema zu schaffen. Von den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen Studie ist bis heute im Gemeinderat nichts bekannt. Immerhin, eine engagierte Bürgerin treibt die Dinge mit Nachdruck und auf allen Ebenen voran und auch hier scheint das Unmögliche nicht unmöglich zu sein.
Ebenfalls im Januar vor einem Jahr stellt die FDP im Gemeinderat die Anfrage zur Lage in Sachen Breitbandausbau – schnelles Internet. Gleichfalls ein wichtiges kommunales Infrastrukturthema, bei dem man den Zug nicht verpassen darf, da Maßnahmen langsam greifen und frühzeitig ergriffen werden müssen. Wie ich zu Beginn der Sitzung erfahren habe, hören wir dazu später einen Bericht. Wir sind gespannt.
Fazit: Heuer noch mal davon gekommen, könnte man sagen. Aber, ob Straßen, Lärmschutz, Kindergärten, Fußballstadion und andere Liegenschaften, so sehr können die Steuereinnahmen nicht weiter steigen, als dass die Gemeinde nicht künftig die Prioritäten bei den Ausgaben neu setzen müsste. Wehe auch, es kommen konjunkturbedingt mal weniger gute Tage auf der Einnahmenseite, oder eine Entlastung der Bürger bei der Einkommensteuer oder mehr Wettbewerb zwischen den Kommunen bei der Gewerbesteuer. Über eine Senkung der Gewerbesteuer wird im nächsten Jahr zu sprechen sein.
Mein Fraktionskollege, Herr Maidment, und ich bedanken uns bei der Verwaltung für die Unterstützung und Aufbereitung der Themen sowie bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit im gemeinsamen Ringen um die richtigen Entscheidungen für Unterhaching.
Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017 haben die Unterhachinger Wähler die FDP mit 13,5 Prozent der Zweitstimmen auf den dritten Platz gewählt:
Die FDP Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat möge sich mit der Machbarkeit und den Kosten einer Lärmschutzmaßnahme an der „Autobahn“ (Bundesstraße) befassen und beschließen die Verwaltung mit geeigneten Vorarbeiten zu beauftragen.
Begründung
Schutz vor Lärm ist für die meisten Bürger von hohem Interesse und ist nach Auffassung der FDP eine Aufgabe, der sich der Gemeinderat konstruktiv stellen muss, zumal weite Teile der Bürger betroffen sind (Allgemeinheit).
Allein der Verweis auf hohe zu erwartende Kosten genügt nicht, um die Auseinandersetzung mit dem Thema bereits im Vorhinein zu verwerfen.
Es ist letztlich eine Abwägung und Entscheidung des Gemeinderats, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Dass die Einnahmensituation Unterhachings auch große freiwillige Projekte erlauben kann, zeigt die Beteiligung der Gemeinde an der Geothermie mit gesamt rund 29 Millionen Euro.
Ohne einem Ergebnis vorzugreifen, muss sich der Gemeinderat dem Thema stellen und im Sinne der Transparenz gegenüber den Bürgern offen und nachvollziehbar entscheiden.
Hintergrund
Auf Initiative der FDP und Unterstützung der Fraktionen im Gemeinderat wurde das Thema Lärmschutz an der Autobahn bereits im Haushaltsplan 2015 in die Liste der Vorhaben der Gemeinde aufgenommen (siehe auch Rede zum Haushalt 2015 unter Punkt d). Das Vorgaben wurde damals offen als „Optimierung des Schutzes vor Verkehrslärm“ formuliert.
Zwischenzeitlich gab es im Gemeinderat Überlegungen und erste Umsetzungsentwürfe für einen neuen Lärmschutzwall, die jedoch vom Bürgermeister nicht weiter verfolgt wurden.
Bei der Besprechung der Finanzreferenten zum Haushalt 2017 am 12.01.2017 hat die FDP deshalb den Wunsch geäußert, das Vorhaben Lärmschutz an der Autobahn im Vorhabenplan der Gemeinde konkret zu benennen. Dies fand keine Unterstützung vom Bürgermeister oder den Finanzreferenten der Fraktionen, weshalb sich die FDP entschlossen hat, in der Januarsitzung des Gemeinderats einen Antrag im Sinne einer Machbarkeitsstudie zu stellen.
Der Haushalt ist eine in Zahlen gefasste Zwischenbilanz der Politik des Gemeinderats. Auch wenn das Unwort hier in diesem Gremium gefallen ist, der Gemeinderat sei nicht der Ort für politische Diskussionen, so ist es doch gute Sitte, heute nicht nur über Zahlen zu reden, sondern eben auch über kommunalpolitischen Leitlinien.
Dazu muss man vielleicht erst noch mal bewusst eine Lanze brechen: Der Gemeinderat ist der Ort der politischen Diskussion, wie auch ein Blick in unsere Geschäftsordnung zeigt. Dazu stehen wir als FDP und bedauern es, wenn sich die Fraktionen wie beim Antrag zur Straßenausbaubeitragssatzung mit keinem Wort zur Abschaffung oder zur Bereitschaft zur Senkung der Beitragssätze äußern.
Transparenz bei der Geothermie
Ein ähnliches Gebot des Schweigens gilt offenbar für die Geothermie. Vielleicht wäre ein transparenter Umgang mit der Geothermie hilfreich, um Spekulationen und mancher falschen Zahl, die veröffentlicht wurde, entgegen zu wirken. Was spricht dagegen? Wesentliche wirtschaftliche Kennzahlen sind über den jährlichen Beteiligungsbericht der Gemeinde bzw. Pflichtveröffentlichungen der Unternehmen zugänglich. Und, um die wirtschaftlichen Unternehmen der Geothermie muss man sich ja auch keine Sorgen machen, eher um die Gemeinde, die mit Kapital und Bürgschaften engagiert ist und die Balance zwischen ihren Aufgaben als Gemeinde einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen der Geothermie andererseits wahren muss.
Mehr Offenheit würde auch den Vorwurf aus der Welt schaffen, Transparenz sei im Gemeinderat gar nicht erwünscht, da dies bedeuten könnte, dass Bürgermeister, wir Gemeinderäte und die Parteien politische Verantwortung übernehmen müssten. Unser Kurs ist bekannt: Geothermie ist eine tolle Sache, ein solches Unternehmen gehört aber in erster Linie in private Hand und ist keine primäre Aufgabe der Gemeinde.
Politische Verantwortung
Politische Verantwortung deshalb, weil der Gemeinderat bei vielen Themen einen Entscheidungsspielraum hat, über den er gestalten kann. Weniger das „ob“, sondern mehr das „mit wie viel Geld“ steht dabei im Vordergrund: Mit wie viel Geld soll sich die Gemeinde an der Geothermie beteiligen, wie viel Geld soll für den Erhalt der Straßen vorgesehen werden? Wie viel ist dem Gemeinderat der Klimaschutz über gemeindeeigene Programme wert? Mit wie viel Geld sollen Schwimmbad, Bücherei, Feuerwehr, etc. unterstützt werden? Wo liegen die Prioritäten und was ist angemessen?
Kernaufgaben der Gemeinde
Als FDP haben wir ein liberales Verständnis vom Bürger, der Gesellschaft und dem Staat. Auf die Gemeinde bezogen: Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, ihre Kernaufgaben in hervorragender Weise zu erfüllen und bei den freiwilligen Leistungen stets so zu wirtschaften, dass auch eine langfristige Tragfähigkeit – beim z.B. Unterhalt – gegeben ist und nicht bei den Kernaufgaben gespart werden muss.
Straßen
Zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde zählt der Erhalt der Straßen und Wege. Hier haben unsere Anfragen und Anträge unseren Eindruck bestätigt, dass Unterhaching mehr für den wirtschaftlich sinnvollen Erhalt der Straßen tun könnte. Während z.B. in Taufkirchen der Straßenzustand mit moderner Technik systematisch erfasst wird und die Reparaturmaßnahmen darauf abgestimmt werden, gilt in Unterhaching der Hinweis, es sei „generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen”. Immerhin wurde der Haushaltsansatz für den Straßenunterhalt im neuen Haushalt auf 335.000 EUR aufgestockt, was sicherlich auch ein Effekt unserer Anfragen zum Thema war.
Schulen
Zu den wichtigsten Pflichtaufgaben einer Gemeinde zählen unbestritten Schulen und die Kinderbetreuung. Nun stellt sich heraus, dass wir trotz Erweiterung der Jahn-Schule und Neubau der Grund- und Mittelschule offenbar ein deutliches Problem haben, die Schüler in den kommenden Jahren unterzubringen. Wie kann das sein?
Die FDP hat für den Neubau der Fasanenschule gestimmt und immer wieder mit Anfragen zur Entwicklung der Schülerzahlen die Frage gestellt, ob die Kapazitäten für die stetig wachsende Wohnbebauung ausreichend sind. Auch beim Beschluss, die Sportklassen nach Unterhaching zu holen, hat die FDP nachgefragt, ob damit die Schule nicht zu kein würde, da diese Klassen bei der Planung der Schule noch nicht vorgesehen waren.
Unsere letzte Anfrage vom 29. April 2015 (!) zur Entwicklung der Schülerzahlen wurde bis heute nicht öffentlich beantwortet. Auch hier entsteht für uns der Eindruck der mangelnden Transparenz. Als FDP trauen wir den Bürgern zu, dass man ihnen auch schwierige Situationen offenlegen kann, vorausgesetzt der Gemeinderat kann zu den Entwicklungen stehen und gute Lösungen für die Zukunft präsentieren.
Unterhaching steht gut da
Unterhaching würde gut da stehen – ohne die Schulden und Verpflichtungen aus der jüngeren Vergangenheit: Die Steuereinnahmen der Gemeinde sind wieder gestiegen und der Trend bei der Einkommens- und Gewerbesteuer ist weiterhin positiv. Es gibt also weniger ein Problem der fehlenden Mittel, als eher der Mittelverwendung. Und darunter sind auch eine ganze Reihe von kommunalpolitische Entscheidungen zu treffen, die einen politischen Entscheidungsspielraum haben. Diese gilt es transparent und für den Bürger offen hier im Gemeinderat zu diskutieren und zu beschließen.
In diesem Sinne gilt „nach dem Haushalt, ist vor dem Haushalt“ und wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat.
Antrag zur Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2)
Manchmal ist es Zeit für einen klaren Schritt. So wie die FDP bei der Geothermie den Antrag gestellt hatte, weitere Gesellschafter ins Boot zu holen, so sehen wir heute die Notwendigkeit, bei der Unterhachinger Straßenausbaubeitragssatzung neue Wege zu gehen.
Die FDP Fraktion stellt daher den Antrag, die Satzung der Gemeinde über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2) aufzuheben.
Begründung
Die Vorstellung, die Erneuerung einer Straße böte quasi allein den Anliegern einen besonderen Vorteil, geht an der heutigen Realität vorbei. Auf Grund der hohen und motorisierten Mobilität werden die Straßen nicht unbedingt vorwiegend von den Anliegern genutzt, sondern von der Allgemeinheit: Es wird gefahren von der Kinderkrippe bis zum Friedhof und zwischendrin zum Joggen an der Perlacher Forst und abends zu den Freunden. Geparkt wird überall, wo noch was frei ist; schon lange nicht mehr in der „eigenen“ Straße. Wenn das Bild von der „eigenen Straße“ nicht mehr stimmt, wie kann man es dann gerecht finden, dass allein die Anlieger die Zeche bezahlen sollen?
Die jüngsten Beispiele in Unterhaching haben gezeigt, dass die Kosten einer Sanierung für den einzelnen Anlieger mehrere zehntausend Euro betragen können. Das sind Größenordnungen, die den meisten von uns echte finanzielle, wenn nicht gar existenzielle Probleme bereiten. Und das, weil man seine Wohnung, sein Haus, zur falschen Zeit in der falschen Straße besitzt?
Dabei trifft es die weniger dicht bebauten Grundstücke besonders stark, da sich der Beitrag nicht nach der Wohnfläche richtet, sondern grundsätzlich nach der Grundstücksfläche. Damit werden Gärten bestraft, die doch die „Gartenstadt Unterhaching“ kennzeichnen sollen. Aber auch Mieten steigen, denn letztlich fließen diese Ausbaukosten in den Mietzins ein.
Gleichzeitig zeigt sich der Bürgermeister nicht besonders bemüht, die Tätigkeiten im Zuge des Straßenerhalts für unsere Bürger transparent zu machen. Der FDP Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt im März hat im wesentlichen erbracht, dass im Bereich Tiefbau offenbar Personal fehlt. Auch die Anfrage der FPD zu einem Straßenzustandsverzeichnis vom Januar wurde enttäuschend ausgeführt: Auf der Homepage der Gemeinde heißt es zu den „Basisinformationen über die Gemeindestraßen“ lapidar, „Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.”
Aus Sicht der FDP sind die Straßen ein Gut, das nach der Erschließung auf Kosten der Gemeinde erhalten und gegebenfalls erneuert werden muss, da nur so die optimale Balance aus Unterhaltsaufwendungen und Sanierungskosten Hand in Hand gehen.
Die Bürger leisten über ihre Einkommenssteuer, von der ein Teil an die Gemeinde fließt (zuletzt 16,2 Mio. in 2014, Euro, Tendenz steigend) bereits einen einkommensbezogenen Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Über die Lebensdauer einer Straße gerechnet kommt da einiges zusammen. Die zusätzlichen Kosten sollten für die Gemeinde auch deshalb tragbar sein, da ja die Aussage gilt „mehr als eine Straße schaffen wir nicht pro Jahr“.
Hintergrund (Update 01.11.2015)
Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht – neben ihrem Anteil am staatlichen Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen – ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die wichtigsten Steuern für eine Gemeinde sind der Anteil an der Einkommenssteuer sowie die kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern. Auch Teile der Kfz-Steuer gehen an die Kommunen. Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung.
Das Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, in welchen Bereichen die Gemeinde und Städte Gebühren, Abgaben und Steuern erheben können. Im Art. 5 Abs. 1 heißt es
1 Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
(…) 3Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.
Unter Fachleuten gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Formulierungen „können“ und „sollen“ im Sinne einer Wahlfreiheit oder zwingend auszulegen sind. Eine Neufassung des Gesetzes auch zur Klarstellung dieser Frage wird derzeit verhandelt.
Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (CSU) vertritt die Auffassung, dass Gemeinden regelmäßig verpflichtet seien, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und davon nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden könne, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig sei. Fakt ist, dass viele Gemeinden in Bayern keine Straßenausbaubeitragssatzung haben und die Stadt München ihre 2014 aufgehoben hat.
Grundsätzlich hat der Gemeinderat das Recht, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, ihren Inhalt zu formulieren (z.B. die Höhe der Anteile, die von den Anliegern zu tragen sind) und sie auch wieder aufzuheben. Der Gemeinderat vertritt dabei die Interessen der Bürger und ist in seiner politischen Entscheidung frei. Für den Fall, dass Beschlüsse des Gemeinderats in irgendeiner Weise rechtlich unzulässig sind, kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) einen Beschluss aufheben bzw. zurückverweisen. Dies geschieht in Unterhaching immer wieder mal, wenn z.B. der Bauausschuss ein Bauvorhaben ablehnt und das Landratsamt interveniert.
Die FDP Fraktion Unterhaching hat gemäß § 49 (Anträge) der Geschäftsordnung den Antrag zur Aufhebung der SABS eingebracht, um eine für die Bürger transparente Diskussion der Parteien im Gemeinderat anzustoßen. Als Ergebnisse der Diskussion sind eine Aufhebung der Satzung oder auch ein Beschluss zur Änderung der Bürgeranteile möglich, soweit sich eine politische Mehrheit im Gemeinderat findet, die dies wünscht. Auch den Wunsch nach Beibehaltung des Status quo kann der Gemeinderat durch mehrheitliche Ablehnung des Antrags beschließen. In jedem Fall ein für den Bürger transparentes Votum.
Für den Fall, dass die Rechtsaufsicht einen positiven Beschluss des Gemeinderats aufheben würde, da die finanzielle Situation Unterhachings keine Veränderung zulässt, müsste sich der Gemeinderat im Sinne der Transparenz der Frage stellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte (politische Verantwortung) und wie die Prioritäten bei den Ausgaben künftig zu setzen sind, um dem Thema Straßen nach dem politischen Willen der Gemeinderäte künftig gerecht zu werden.
Zur Abstimmung über die Aufnahme in den Flächennutzungsplan standen das Klosterfeld sowie der Bereich nördlich der Ottobrunner Straße:
Nach Auffassung der FDP müssen bei einer ordentlichen Ortsentwicklung zuerst die Probleme und Bedürfnisse in Unterhaching analysiert und die politischen Ziele und Rahmenbedingungen definiert werden. Daraus leitet sich dann ab, wohin und wie sich Unterhaching entwickeln soll. Und erst dann geht es nach unserer Auffassung darum, geeignete Gebiete gezielt in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.
Wir können nicht nachvollziehen, warum es notwendig und richtig sein soll, die genannten Gebiete per se in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und sich dann erst Gedanken zu machen, ob und wie sie bebaut werden sollen.
Wir haben große Sorge, dass bei der vorliegenden Vorgehensweise die Schritte in der falschen Reihenfolge gemacht werden und am Ende statt einer nachhaltigen Ortsentwicklung nur eine kurzsichtige Neuausweisung von Wohngebieten stattfindet.
Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan kann zum jetzigen Zeitpunkt nur als politische Entscheidung aufgefasst werden, der Unterhachinger Gemeinderat will in großem Umfang neue Wohngebiete ausweisen. Es wäre ja absurd, die Verwaltung mit umfangreichen Planungen zu beauftragen und dann als Gemeinderat zu sagen, wir wollen nicht bauen.
Nach einer Übersicht des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu den Gemeindedaten 2014 steht Unterhaching beim absoluten Einwohnerzuwachs in den Jahren 2003 bis 2013 mit rund 2.500 zusätzlichen Einwohnern auf Platz zwei, nur übertroffen von Unterföhring. Auch beim relativen Wachstum verzeichnet Unterhaching – selbst als größte Gemeinde im Landkreis – in diesem Zeitraum einen Zuwachs von über 10 Prozent. Nachbargemeinde wie Ottobrunn, Oberhaching, Grünwald oder Taufkirchen wachsen deutlich langsamer. Das Wachstum der letzten zehn Jahre hat Unterhaching deutlich an die Grenzen seiner Infrastrukturen geführt. Ein „weiter so“ ist nicht möglich.
Einwohnerzuwachs 2003 – 2013 absolut
Wachstumsrate 2003 – 2013 relativ zur Einwohnerzahl
Da aus Sicht der FDP die anfangs skizzierte Vorgehensweise einer nachhaltigen Ortsentwicklungsplanung nicht eingehalten wird, stimmen wir gegen die Aufnahme der genannten Gebiete in den Flächennutzungsplan.
Dem Beschluss zur Vorgehensweise können wir zustimmen, da er sinnvolle Schritte im Sinne der Entwicklung einer Ortsentwicklungsplanung beinhaltet und als Ziel das Ergebnis hat, „dem Gemeinderat einen Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan vorzulegen“.
Bis dahin wird dann sicherlich auch die Anfrage der FDP (29.04.15) nach der aktuellen und künftigen Auslastung der Grundschulen beantwortet und die Verwaltung nicht mehr mit der Erstellung eines Straßenerhalt-Monitorings (Antrag 18.03.15 und Anfrage vom 21.01.15) beschäftigt sein.
Als FDP üben wir Kritik an der Vorgehensweise, die nicht von uns als Gemeinderäten zu vertreten ist. Es ist – gelinde gesagt – äußerst ungeschickt, zuerst die Anlieger der Witneystraße zu fragen, wie sie es mit der Grünen Mitte gerne hätten und sich dann erst Gedanken über ein Verkehrskonzept für die ganze Stumpfwiese zu machen. Die Auffassung der FDP ist es, dass zuerst der gewählte Gemeinderat eine ausgewogene Lösung im Sinne aller Anlieger zu entwickeln hat und sie dann den Bürgern vorstellt.
Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn wieder mal Bürger Unterschriften sammeln und Protest schlagen müssen, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Diesen Ärger und Unfrieden in der Stumpfwiese hätte die Gemeinde den Bürgern besser erspart.
Als Reaktion auf die Proteste hat der Bauausschuss fraktionsübergreifend (!) den Beschlussvorschlag geändert und die durchgehende Grüne Mitte (ohne Durchtrennung) wieder rausgenommen und nur die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Abstimmung gestellt. Damit sollten die Schritte nun in der richtigen Reihenfolge erfolgen: Zuerst das Verkehrsgutachten und ein Verkehrskonzept für die Stumpfwiese, von der auch die Gestaltung der Grünen Mitte abhängt sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen, um den unerwünschten Schleichverkehr in der Stumpfwiese zu reduzieren.
Entgegen der Beschlussvorlage aus dem Bauausschuss wurde dem Gemeinderat vom Bürgermeister die alte Beschlussvorlage mit der Vorwegnahme der Grünen Mitte zur Abstimmung gestellt.
Nach kontroverser Diskussion wurde die Formulierung „Der Gemeinderat Unterhaching übernimmt die Entscheidung aus der Bürgerwerkstatt vom 28. April 2015 und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erstellen, der eine durchgehende Grüne Mitte in dem Bereich vorsieht, die nicht von einer Straße durchschnitten wird“ völlig aufgeweicht mit einer sinngemäßen Formulierung, „der Gemeinderat nimmt den Wunsch nach einer durchgehende Grüne Mitte entgegen“.
Da das selbstverständlich ist und keines Beschlusses bedarf, ist die FDP dabei geblieben, nur die Erstellung eines Verkehrskonzeptes zu unterstützen.
Die ursprüngliche Planung sah eine Verbindung von Witney- und Ludwig-Specht-Str. vor, um den nord-westlichen Teil der Stumpfwiese (z.T. noch im Bau) zu erschließen und eine Entlastung der Walter-Paetzmann-Straße zu bewirken, die z.Z. die einzige durchgängige Verbindung ist.
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