Rede der FDP-Fraktion zum Haushalt 2018

08.02.2018 – Peter Hupfauer

Zum Haushalt selbst ist nicht viel zu sagen, spiegelt er doch lediglich den politischen Kurs vergangener politischer Entscheidungen wider, die nun vom Kämmerer und seinem Team darzustellen, zu finanzieren sind. In Anbetracht der von Jahr zu Jahr deutlich steigenden Steuereinnahmen fällt es leicht, einen Haushalt aufzustellen, der den Gemeinderat nicht vor unangenehme Entscheidungen stellt: Die Mehreinnahmen reichen für das Wachstum und für das ein oder andere üppige Extra.

Ein bequemes „weiter so“ ist damit möglich, eine kritische Selbstreflexion oder gar Übernahme von Verantwortung für politische Entscheidungen entfällt: Haben wir einen Investitionsstau beim Erhalt und der Sanierung von Straßen und Gebäuden? War es eine Fehlentscheidung, die Geothermie im Alleingang auf den Weg zu bringen? Was hätte die Gemeinde mit den rund 27 Millionen eingebrachtes Eigenkapital sonst anfangen können? Kindergärten, KiTas, einen Lärmschutzwall, Straßen und Einrichtungen besser erhalten?

Die Unterhachinger FDP sieht die Gemeinde primär in der Pflicht bei der kommunalen Daseinsvorsorge, wie zum Beispiel Straßen, Schulen, Kinderbetreuung oder schnelles Internet. Fragen nach dem Erhalt der Straßen oder nach der Machbarkeit eines Lärmschutzwall haben bei uns als FDP-Gemeinderäten einen höheren Stellenwert als z.B. die lokale Förderung der Elektromobilität, bei der wir Land und Bund als übergreifende Akteure in der Pflicht und gegebenenfalls auch Zahlmeister sehen.

Aus dieser Sicht heraus kritisierte die FDP auch, dass ein Geothermie-Pionier-Projekt zu stemmen nicht Aufgabe einer Gemeinde sei und stellte 2013 den Antrag, durch die Aufnahme weiterer Gesellschafter die Gemeinde aus dem Risiko zu nehmen. Heute bestätigen die Entwicklungen, die zuletzt zur Stilllegung der Kalina-Anlage als „Gelddruckmaschine“ führten, die Befürchtungen. Die Gemeinde hält an der Geothermie-Produktion nur noch einen symbolischen Anteil, hat laut Beteiligungsbericht der Gemeinde aber rund 27 Millionen Euro als Gesellschafter eingebracht. Und auch die Geothermie Netzgesellschaft, deren alleiniger Eigentümer die Gemeinde ist, wird die nächste Zeit keine „Gelddruckmaschine“ sein. Der damalige Bürgermeister und Gemeinderat müssen sich die Frage stellen lassen, ob sie eine Mitverantwortung für diese „versenkten“ Millionen tragen.

Wie anfangs erwähnt, die Unterhachinger FDP steht mit beiden Beinen fest auf dem kommunalen Boden. Und dieser hat immer öfter Risse, bröckelt oder muss gar saniert werden: Das Thema „Straßen“ ist jetzt ganz oben auf der bayerischen politischen Agenda, da die CSU das Bürgerbegehren der Freien Wählen fürchtet und deshalb offenbar eine Kehrtwende bis zur Landtagswahl hinlegen will. Auch unser Bürgermeister zeigt sich nunmehr entspannt, dass es an ihm und der SPD nicht liegen soll, die Eigentümer künftig nicht mehr zur Kasse zu bitten.

Verwundert reibt man sich die Augen! Als die Bayerische FDP bereits 2015 die Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung forderte und die Unterhachinger FDP dazu im Oktober 2015 einen Antrag zur Abschaffung der Straßenausbaubeitragssatzung im Gemeinderat stellte, wurde das Thema in dieser Runde mit keiner einzigen Silbe einer Diskussion gewürdigt und abgelehnt. Kein Wort davon, dass man vielleicht einen Missstand oder Handlungsbedarf sähe, gerne etwas ändern würde, aber nach vorherrschender Rechtsauffassung nicht könne. Eine Mauer des Schweigens ob der Frage Farbe zu bekennen.

Aber, wie sich die Dinge ändern können! Wenn es der CSU nun – quasi im zweiten Anlauf – gelingen sollte, das Kommunale Abgabengesetzt so zu ändern, dass die Gemeinden zumindest ein Wahlrecht haben, dann wird sich die FDP dafür einsetzten, dass diese Mittel nicht über Umwege – z.B. im Zuge einer Grundsteuererhöhung oder einer neuen Abgabe – auf die Bürger abgewälzt werden. Die Bürger tragen mit der Grunderwerbssteuer, Grundsteuer, Einkommens- und Kfz-Steuer bereits erheblich zur Finanzierung der Haushalte bei. Man darf gespannt sein, wie sich die Aufwendungen der Gemeinde zum Straßenerhalt entwickeln, wenn auch die Sanierungskosten von der Gemeinde zu tragen sind.

Während die alten Straßen Risse bekommen, die Rinnsteine marode werden und die Straßenkehrung auf dem Papier nur noch zwei mal im Jahr unterwegs ist, erhalten die Eigentümer per Rundschreiben die Aufforderung, gemäß Satzung einmal wöchentlich den Gehweg vor dem Grundstück sowie die Straßenfläche bis zur Straßenmitte zu kehren und Unkraut zu entfernen. Während in Bayern über die Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung nachgedacht wird, hält man in Unterhaching offenbar an dem Bild fest, dass die Straßen allein Sache der Anliegern seien. Die Welt ist nicht stehen geblieben, die Realitäten sind heute anders.

Ähnlich wie bei der Straßenausbaubeitragssatzung wurde das Thema Lärmschutzwand jahrelang von den Parteien nicht ernsthaft aufgegriffen, Fürsprecher einer Lärmschutzwand quasi verlacht, da die Kosten als unbezahlbar galten, ohne sie wirklich zu kennen. Deshalb hat die FDP im Januar 2017 den Antrag zur Erstellung einer Machbarkeitsstudie eingebracht, der vom Gemeinderat einstimmig angenommen wurde, um eine sachliche Grundlage zum Thema zu schaffen. Von den Ergebnissen der in Auftrag gegebenen Studie ist bis heute im Gemeinderat nichts bekannt. Immerhin, eine engagierte Bürgerin treibt die Dinge mit Nachdruck und auf allen Ebenen voran und auch hier scheint das Unmögliche nicht unmöglich zu sein.

Ebenfalls im Januar vor einem Jahr stellt die FDP im Gemeinderat die Anfrage zur Lage in Sachen Breitbandausbau – schnelles Internet. Gleichfalls ein wichtiges kommunales Infrastrukturthema, bei dem man den Zug nicht verpassen darf, da Maßnahmen langsam greifen und frühzeitig ergriffen werden müssen. Wie ich zu Beginn der Sitzung erfahren habe, hören wir dazu später einen Bericht. Wir sind gespannt.

Fazit: Heuer noch mal davon gekommen, könnte man sagen. Aber, ob Straßen, Lärmschutz, Kindergärten, Fußballstadion und andere Liegenschaften, so sehr können die Steuereinnahmen nicht weiter steigen, als dass die Gemeinde nicht künftig die Prioritäten bei den Ausgaben neu setzen müsste. Wehe auch, es kommen konjunkturbedingt mal weniger gute Tage auf der Einnahmenseite, oder eine Entlastung der Bürger bei der Einkommensteuer oder mehr Wettbewerb zwischen den Kommunen bei der Gewerbesteuer. Über eine Senkung der Gewerbesteuer wird im nächsten Jahr zu sprechen sein.

Mein Fraktionskollege, Herr Maidment, und ich bedanken uns bei der Verwaltung für die Unterstützung und Aufbereitung der Themen sowie bei allen Kolleginnen und Kollegen aus dem Gemeinderat für die konstruktive Zusammenarbeit im gemeinsamen Ringen um die richtigen Entscheidungen für Unterhaching.

Bundestagswahl 2017 – Ergebnis Unterhaching

Bei den Wahlen zum Deutschen Bundestag am 24.09.2017 haben die Unterhachinger Wähler die FDP mit 13,5 Prozent der Zweitstimmen auf den dritten Platz gewählt:

Quelle: Landratsamt München

Auf den Landkreis München betrachtet liegt die FDP mit 15,3 Prozent der Stimmen sogar auf dem zweiten Platz nach der CSU und vor der SPD:

Quelle: Landeswahlleiter Bayern

Bundesweit erziehlte die FDP 10,7 % und in Bayern 10,2 % der Zweitstimmen, siehe Landeswahlleiter Bayern und Bundeswahlleiter.

FDP stellt Antrag zum Autobahnlärmschutz

25.01.2017 – Peter Hupfauer

Die FDP Fraktion stellt den Antrag, der Gemeinderat möge sich mit der Machbarkeit und den Kosten einer Lärmschutzmaßnahme an der „Autobahn“ (Bundesstraße) befassen und beschließen die Verwaltung mit geeigneten Vorarbeiten zu beauftragen.

Begründung

  • Schutz vor Lärm ist für die meisten Bürger von hohem Interesse und ist nach Auffassung der FDP eine Aufgabe, der sich der Gemeinderat konstruktiv stellen muss, zumal weite Teile der Bürger betroffen sind (Allgemeinheit).
  • Allein der Verweis auf hohe zu erwartende Kosten genügt nicht, um die Auseinandersetzung mit dem Thema bereits im Vorhinein zu verwerfen.
  • Es ist letztlich eine Abwägung und Entscheidung des Gemeinderats, ob und welche Maßnahmen ergriffen werden. Dass die Einnahmensituation Unterhachings auch große freiwillige Projekte erlauben kann, zeigt die Beteiligung der Gemeinde an der Geothermie mit gesamt rund 29 Millionen Euro.
  • Ohne einem Ergebnis vorzugreifen, muss sich der Gemeinderat dem Thema stellen und im Sinne der Transparenz gegenüber den Bürgern offen und nachvollziehbar entscheiden.

Hintergrund

Auf Initiative der FDP und Unterstützung der Fraktionen im Gemeinderat wurde das Thema Lärmschutz an der Autobahn bereits im Haushaltsplan 2015 in die Liste der Vorhaben der Gemeinde aufgenommen (siehe auch Rede zum Haushalt 2015 unter Punkt d). Das Vorgaben wurde damals offen als „Optimierung des Schutzes vor Verkehrslärm“ formuliert.

Zwischenzeitlich gab es im Gemeinderat Überlegungen und erste Umsetzungsentwürfe für einen neuen Lärmschutzwall, die jedoch vom Bürgermeister nicht weiter verfolgt wurden.

Bei der Besprechung der Finanzreferenten zum Haushalt 2017 am 12.01.2017 hat die FDP deshalb den Wunsch geäußert, das Vorhaben Lärmschutz an der Autobahn im Vorhabenplan der Gemeinde konkret zu benennen. Dies fand keine Unterstützung vom Bürgermeister oder den Finanzreferenten der Fraktionen, weshalb sich die FDP entschlossen hat, in der Januarsitzung des Gemeinderats einen Antrag im Sinne einer Machbarkeitsstudie zu stellen.

Rede der FDP Fraktion zum Haushalt 2016

24.02.2016 – Peter Hupfauer

Der Haushalt als Spiegel der Politik

Der Haushalt ist eine in Zahlen gefasste Zwischenbilanz der Politik des Gemeinderats. Auch wenn das Unwort hier in diesem Gremium gefallen ist, der Gemeinderat sei nicht der Ort für politische Diskussionen, so ist es doch gute Sitte, heute nicht nur über Zahlen zu reden, sondern eben auch über kommunalpolitischen Leitlinien.

Dazu muss man vielleicht erst noch mal bewusst eine Lanze brechen: Der Gemeinderat ist der Ort der politischen Diskussion, wie auch ein Blick in unsere Geschäftsordnung zeigt. Dazu stehen wir als FDP und bedauern es, wenn sich die Fraktionen wie beim Antrag zur Straßenausbaubeitragssatzung mit keinem Wort zur Abschaffung oder zur Bereitschaft zur Senkung der Beitragssätze äußern.

Transparenz bei der Geothermie

Ein ähnliches Gebot des Schweigens gilt offenbar für die Geothermie. Vielleicht wäre ein transparenter Umgang mit der Geothermie hilfreich, um Spekulationen und mancher falschen Zahl, die veröffentlicht wurde, entgegen zu wirken. Was spricht dagegen? Wesentliche wirtschaftliche Kennzahlen sind über den jährlichen Beteiligungsbericht der Gemeinde bzw. Pflichtveröffentlichungen der Unternehmen zugänglich. Und, um die wirtschaftlichen Unternehmen der Geothermie muss man sich ja auch keine Sorgen machen, eher um die Gemeinde, die mit Kapital und Bürgschaften engagiert ist und die Balance zwischen ihren Aufgaben als Gemeinde einerseits und den wirtschaftlichen Interessen der Unternehmen der Geothermie andererseits wahren muss.

Mehr Offenheit würde auch den Vorwurf aus der Welt schaffen, Transparenz sei im Gemeinderat gar nicht erwünscht, da dies bedeuten könnte, dass Bürgermeister, wir Gemeinderäte und die Parteien politische Verantwortung übernehmen müssten. Unser Kurs ist bekannt: Geothermie ist eine tolle Sache, ein solches Unternehmen gehört aber in erster Linie in private Hand und ist keine primäre Aufgabe der Gemeinde.

Politische Verantwortung

Politische Verantwortung deshalb, weil der Gemeinderat bei vielen Themen einen Entscheidungsspielraum hat, über den er gestalten kann. Weniger das „ob“, sondern mehr  das „mit wie viel Geld“ steht dabei im Vordergrund: Mit wie viel Geld soll sich die Gemeinde an der Geothermie beteiligen, wie viel Geld soll für den Erhalt der Straßen vorgesehen werden? Wie viel ist dem Gemeinderat der Klimaschutz über gemeindeeigene Programme wert? Mit wie viel Geld sollen Schwimmbad, Bücherei, Feuerwehr, etc. unterstützt werden? Wo liegen die Prioritäten und was ist angemessen?

Kernaufgaben der Gemeinde

Als FDP haben wir ein liberales Verständnis vom Bürger, der Gesellschaft und dem Staat. Auf die Gemeinde bezogen: Ihre Aufgabe besteht in erster Linie darin, ihre Kernaufgaben in hervorragender Weise zu erfüllen und bei den freiwilligen Leistungen stets so zu wirtschaften, dass auch eine langfristige Tragfähigkeit – beim z.B. Unterhalt – gegeben ist und nicht bei den Kernaufgaben gespart werden muss.

Straßen

Zu den Pflichtaufgaben der Gemeinde zählt der Erhalt der Straßen und Wege. Hier haben unsere Anfragen und Anträge unseren Eindruck bestätigt, dass Unterhaching mehr für den wirtschaftlich sinnvollen Erhalt der Straßen tun könnte. Während z.B. in Taufkirchen der Straßenzustand mit moderner Technik systematisch erfasst wird und die Reparaturmaßnahmen darauf abgestimmt werden, gilt in Unterhaching der Hinweis, es sei „generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen”. Immerhin wurde der Haushaltsansatz für den Straßenunterhalt im neuen Haushalt auf 335.000 EUR aufgestockt, was sicherlich auch ein Effekt unserer Anfragen zum Thema war.

Schulen

Zu den wichtigsten Pflichtaufgaben einer Gemeinde zählen unbestritten Schulen und die Kinderbetreuung. Nun stellt sich heraus, dass wir trotz Erweiterung der Jahn-Schule und Neubau der Grund- und Mittelschule offenbar ein deutliches Problem haben, die Schüler in den kommenden Jahren unterzubringen. Wie kann das sein?

Die FDP hat für den Neubau der Fasanenschule gestimmt und immer wieder mit Anfragen zur Entwicklung der Schülerzahlen die Frage gestellt, ob die Kapazitäten für die stetig wachsende  Wohnbebauung ausreichend sind. Auch beim Beschluss, die Sportklassen nach Unterhaching zu holen, hat die FDP nachgefragt, ob damit die Schule nicht zu kein würde, da diese Klassen bei der Planung der Schule noch nicht vorgesehen waren.

Unsere letzte Anfrage vom 29. April 2015 (!) zur Entwicklung der Schülerzahlen wurde bis heute nicht öffentlich beantwortet. Auch hier entsteht für uns der Eindruck der mangelnden Transparenz. Als FDP trauen wir den Bürgern zu, dass man ihnen auch schwierige Situationen offenlegen kann, vorausgesetzt der Gemeinderat kann zu den Entwicklungen stehen und gute Lösungen für die Zukunft präsentieren.

Unterhaching steht gut da

Unterhaching würde gut da stehen – ohne die Schulden und Verpflichtungen aus der jüngeren Vergangenheit: Die Steuereinnahmen der Gemeinde sind wieder gestiegen und der Trend bei der Einkommens- und Gewerbesteuer ist weiterhin positiv. Es gibt also weniger ein Problem der fehlenden Mittel, als eher der Mittelverwendung. Und darunter sind auch eine ganze Reihe von kommunalpolitische Entscheidungen zu treffen, die einen politischen Entscheidungsspielraum haben. Diese gilt es transparent und für den Bürger offen hier im Gemeinderat zu diskutieren und zu beschließen.

In diesem Sinne gilt „nach dem Haushalt, ist vor dem Haushalt“ und wir freuen uns weiterhin auf eine gute und konstruktive Zusammenarbeit mit der Verwaltung und den Kolleginnen und Kollegen im Gemeinderat.

FDP stellt Antrag auf Aufhebung der Straßenausbaubeitragssatzung

21.10.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zur Satzung über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2)

Manchmal ist es Zeit für einen klaren Schritt. So wie die FDP bei der Geothermie den Antrag gestellt hatte, weitere Gesellschafter ins Boot zu holen, so sehen wir heute die Notwendigkeit, bei der Unterhachinger Straßenausbaubeitragssatzung neue Wege zu gehen.

Die FDP Fraktion stellt daher den Antrag, die Satzung der Gemeinde über die Erhebung eines Straßenausbaubeitrages (634/2) aufzuheben.

Begründung

Die Vorstellung, die Erneuerung einer Straße böte quasi allein den Anliegern einen besonderen Vorteil, geht an der heutigen Realität vorbei. Auf Grund der hohen und motorisierten Mobilität werden die Straßen nicht unbedingt vorwiegend von den Anliegern genutzt, sondern von der Allgemeinheit: Es wird gefahren von der Kinderkrippe bis zum Friedhof und zwischendrin zum Joggen an der Perlacher Forst und abends zu den Freunden. Geparkt wird überall, wo noch was frei ist; schon lange nicht mehr in der „eigenen“ Straße. Wenn das Bild von der „eigenen Straße“ nicht mehr stimmt, wie kann man es dann gerecht finden, dass allein die Anlieger die Zeche bezahlen sollen?

Die jüngsten Beispiele in Unterhaching haben gezeigt, dass die Kosten einer Sanierung für den einzelnen Anlieger mehrere zehntausend Euro betragen können. Das sind Größenordnungen, die den meisten von uns echte finanzielle, wenn nicht gar existenzielle Probleme bereiten. Und das, weil man seine Wohnung, sein Haus, zur falschen Zeit in der falschen Straße besitzt?

Dabei trifft es die weniger dicht bebauten Grundstücke besonders stark, da sich der Beitrag nicht nach der Wohnfläche richtet, sondern grundsätzlich nach der Grundstücksfläche. Damit werden Gärten bestraft, die doch die „Gartenstadt Unterhaching“ kennzeichnen sollen. Aber auch Mieten steigen, denn letztlich fließen diese Ausbaukosten in den Mietzins ein.

Gleichzeitig zeigt sich der Bürgermeister nicht besonders bemüht, die Tätigkeiten im Zuge des Straßenerhalts für unsere Bürger transparent zu machen. Der FDP Antrag zur Entwicklung der Ausgaben für den Straßenunterhalt im März hat im wesentlichen erbracht, dass im Bereich Tiefbau offenbar Personal fehlt. Auch die Anfrage der FPD zu einem Straßenzustandsverzeichnis vom Januar wurde enttäuschend ausgeführt: Auf der Homepage der Gemeinde heißt es zu den „Basisinformationen über die Gemeindestraßen“ lapidar, „Es ist generell davon auszugehen, dass Straßen nach vierzig Jahren grundhaft saniert werden müssen.”

PDF: Basisinformationen Straßensanierung Unterhaching

Aus Sicht der FDP sind die Straßen ein Gut, das nach der Erschließung auf Kosten der Gemeinde erhalten und gegebenfalls erneuert werden muss, da nur so die optimale Balance aus Unterhaltsaufwendungen und Sanierungskosten Hand in Hand gehen.

Die Bürger leisten über ihre Einkommenssteuer, von der ein Teil an die Gemeinde fließt (zuletzt 16,2 Mio. in 2014, Euro, Tendenz steigend) bereits einen einkommensbezogenen Beitrag zum Erhalt der Infrastruktur. Über die Lebensdauer einer Straße gerechnet kommt da einiges zusammen. Die zusätzlichen Kosten sollten für die Gemeinde auch deshalb tragbar sein, da ja die Aussage gilt „mehr als eine Straße schaffen wir nicht pro Jahr“.

Hintergrund (Update 01.11.2015)

Die Bayerische Verfassung gewährt den Gemeinden das Recht – neben ihrem Anteil am staatlichen Steueraufkommen und staatlichen Zuweisungen – ihren Finanzbedarf durch die Erhebung öffentlicher Abgaben zu decken. Die wichtigsten Steuern für eine Gemeinde sind der Anteil an der Einkommenssteuer sowie die kommunalen Gewerbe- und Grundsteuern. Auch Teile der Kfz-Steuer gehen an die Kommunen. Rechtsgrundlage für die Erhebung kommunaler Abgaben ist eine örtliche Abgabesatzung.

Das Bayerischen Kommunalabgabengesetz (KAG) regelt, in welchen Bereichen die Gemeinde und Städte Gebühren, Abgaben und Steuern erheben können. Im Art. 5 Abs. 1 heißt es

1 Die Gemeinden und Landkreise können zur Deckung des Aufwands für die Herstellung, Anschaffung, Verbesserung oder Erneuerung ihrer öffentlichen Einrichtungen (Investitionsaufwand) Beiträge von den Grundstückseigentümern und Erbbauberechtigten erheben, denen die Möglichkeit der Inanspruchnahme dieser Einrichtungen besondere Vorteile bietet.
(…)
3 Für die Verbesserung oder Erneuerung von Ortsstraßen und beschränkt-öffentlichen Wegen sollen solche Beiträge erhoben werden, soweit nicht Erschließungsbeiträge nach dem Baugesetzbuch (BauGB) zu erheben sind.

Unter Fachleuten gibt es unterschiedliche Auffassungen, ob die Formulierungen „können“ und „sollen“ im Sinne einer Wahlfreiheit oder zwingend auszulegen sind. Eine Neufassung des Gesetzes auch zur Klarstellung dieser Frage wird derzeit verhandelt.

Das Bayerische Staatsministerium des Innern, für Bau und Verkehr (CSU) vertritt die Auffassung, dass Gemeinden regelmäßig verpflichtet seien, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen und davon nur in Ausnahmefällen und nur dann abgesehen werden könne, wenn die wirtschaftliche Lage der Gemeinde besonders günstig sei. Fakt ist, dass viele Gemeinden in Bayern keine Straßenausbaubeitragssatzung haben und die Stadt München ihre 2014 aufgehoben hat.

Grundsätzlich hat der Gemeinderat das Recht, eine Straßenausbaubeitragssatzung zu erlassen, ihren Inhalt zu formulieren (z.B. die Höhe der Anteile, die von den Anliegern zu tragen sind) und sie auch wieder aufzuheben. Der Gemeinderat vertritt dabei die Interessen der Bürger und ist in seiner politischen Entscheidung frei. Für den Fall, dass Beschlüsse des Gemeinderats in irgendeiner Weise rechtlich unzulässig sind, kann die zuständige Rechtsaufsichtsbehörde (Landratsamt München) einen Beschluss aufheben bzw. zurückverweisen. Dies geschieht in Unterhaching immer wieder mal, wenn z.B. der Bauausschuss ein Bauvorhaben ablehnt und das Landratsamt interveniert.

Die FDP Fraktion Unterhaching hat gemäß § 49 (Anträge) der Geschäftsordnung den Antrag zur Aufhebung der SABS eingebracht, um eine für die Bürger transparente Diskussion der Parteien im Gemeinderat anzustoßen. Als Ergebnisse der Diskussion sind eine Aufhebung der Satzung oder auch ein Beschluss zur Änderung der Bürgeranteile möglich, soweit sich eine politische Mehrheit im Gemeinderat findet, die dies wünscht. Auch den Wunsch nach Beibehaltung des Status quo kann der Gemeinderat durch mehrheitliche Ablehnung des Antrags beschließen. In jedem Fall ein für den Bürger transparentes Votum.

Für den Fall, dass die Rechtsaufsicht einen positiven Beschluss des Gemeinderats aufheben würde, da die finanzielle Situation Unterhachings keine Veränderung zulässt, müsste sich der Gemeinderat im Sinne der Transparenz der Frage stellen, wie es zu dieser Situation kommen konnte (politische Verantwortung) und wie die Prioritäten bei den Ausgaben künftig zu setzen sind, um dem Thema Straßen nach dem politischen Willen der Gemeinderäte künftig gerecht zu werden.

 

FDP stimmt gegen die Aufnahme neuer Bereiche in den Flächennutzungsplan

Gemeinderatssitzung 24.06.2015

Zur Abstimmung über die Aufnahme in den Flächennutzungsplan standen das Klosterfeld sowie der Bereich nördlich der Ottobrunner Straße:

Klosterfeld

Gebiet Ottb Str

Nach Auffassung der FDP müssen bei einer ordentlichen Ortsentwicklung zuerst die Probleme und Bedürfnisse in Unterhaching analysiert und die politischen Ziele und Rahmenbedingungen definiert werden. Daraus leitet sich dann ab, wohin und wie sich Unterhaching entwickeln soll. Und erst dann geht es nach unserer Auffassung darum, geeignete Gebiete gezielt in den Flächennutzungsplan aufzunehmen.

Wir können nicht nachvollziehen, warum es notwendig und richtig sein soll, die genannten Gebiete per se in den Flächennutzungsplan aufzunehmen und sich dann erst Gedanken zu machen, ob und wie sie bebaut werden sollen.

Wir haben große Sorge, dass bei der vorliegenden Vorgehensweise die Schritte in der falschen Reihenfolge gemacht werden und am Ende statt einer nachhaltigen Ortsentwicklung nur eine kurzsichtige Neuausweisung von Wohngebieten stattfindet.

Eine Aufnahme in den Flächennutzungsplan kann zum jetzigen Zeitpunkt nur als politische Entscheidung aufgefasst werden, der Unterhachinger Gemeinderat will in großem Umfang neue Wohngebiete ausweisen. Es wäre ja absurd, die Verwaltung mit umfangreichen Planungen zu beauftragen und dann als Gemeinderat zu sagen, wir wollen nicht bauen.

Nach einer Übersicht des Planungsverband Äußerer Wirtschaftsraum München zu den Gemeindedaten 2014 steht Unterhaching beim absoluten Einwohnerzuwachs in den Jahren 2003 bis 2013 mit rund 2.500 zusätzlichen Einwohnern auf Platz zwei, nur übertroffen von Unterföhring. Auch beim relativen Wachstum verzeichnet Unterhaching – selbst als größte Gemeinde im Landkreis – in diesem Zeitraum einen Zuwachs von über 10 Prozent. Nachbargemeinde wie Ottobrunn, Oberhaching, Grünwald oder Taufkirchen wachsen deutlich langsamer. Das Wachstum der letzten zehn Jahre hat Unterhaching deutlich an die Grenzen seiner Infrastrukturen geführt. Ein „weiter so“ ist nicht möglich.

Einwohnerzuwachs 2003 - 2013 absolut

Einwohnerzuwachs 2003 – 2013 absolut

Wachstumsrate 2003 - 2013 relativ zur Einwohnerzahl

Wachstumsrate 2003 – 2013 relativ zur Einwohnerzahl

Da aus Sicht der FDP die anfangs skizzierte Vorgehensweise einer nachhaltigen Ortsentwicklungsplanung nicht eingehalten wird, stimmen wir gegen die Aufnahme der genannten Gebiete in den Flächennutzungsplan.

Dem Beschluss zur Vorgehensweise können wir zustimmen, da er sinnvolle Schritte im Sinne der Entwicklung einer Ortsentwicklungsplanung beinhaltet und als Ziel das Ergebnis hat, „dem Gemeinderat einen Entwurf für den neuen Flächennutzungsplan vorzulegen“.
Bis dahin wird dann sicherlich auch die Anfrage der FDP (29.04.15) nach der aktuellen und künftigen Auslastung der Grundschulen beantwortet und die Verwaltung nicht mehr mit der Erstellung eines Straßenerhalt-Monitorings (Antrag 18.03.15 und Anfrage vom 21.01.15) beschäftigt sein.

 

 

FDP fordert Verkehrskonzept für die Stumpfwiese, bevor über die Grüne Mitte entschieden wird

Gemeinderatssitzung 24.06.2015

Als FDP üben wir Kritik an der Vorgehensweise, die nicht von uns als Gemeinderäten zu vertreten ist. Es ist – gelinde gesagt – äußerst ungeschickt, zuerst die Anlieger der Witneystraße zu fragen, wie sie es mit der Grünen Mitte gerne hätten und sich dann erst Gedanken über ein Verkehrskonzept für die ganze Stumpfwiese zu machen. Die Auffassung der FDP ist es, dass zuerst der gewählte Gemeinderat eine ausgewogene Lösung im Sinne aller Anlieger zu entwickeln hat und sie dann den Bürgern vorstellt.

Es ist schon ein Armutszeugnis, wenn wieder mal Bürger Unterschriften sammeln und Protest schlagen müssen, um mögliche Fehlentwicklungen zu verhindern. Diesen Ärger und Unfrieden in der Stumpfwiese hätte die Gemeinde den Bürgern besser erspart.

Als Reaktion auf die Proteste hat der Bauausschuss fraktionsübergreifend (!) den Beschlussvorschlag geändert und die durchgehende Grüne Mitte (ohne Durchtrennung) wieder rausgenommen und nur die Erstellung eines Verkehrsgutachtens zur Abstimmung gestellt. Damit sollten die Schritte nun in der richtigen Reihenfolge erfolgen: Zuerst das Verkehrsgutachten und ein Verkehrskonzept für die Stumpfwiese, von der auch die Gestaltung der Grünen Mitte abhängt sowie gegebenenfalls weitere Maßnahmen, um den unerwünschten Schleichverkehr in der Stumpfwiese zu reduzieren.

Entgegen der Beschlussvorlage aus dem Bauausschuss wurde dem Gemeinderat vom Bürgermeister die alte Beschlussvorlage mit der Vorwegnahme der Grünen Mitte zur Abstimmung gestellt.

Nach kontroverser Diskussion wurde die Formulierung „Der Gemeinderat Unterhaching übernimmt die Entscheidung aus der Bürgerwerkstatt vom 28. April 2015 und beauftragt die Verwaltung einen Entwurf des Bebauungsplanes zu erstellen, der eine durchgehende Grüne Mitte in dem Bereich vorsieht, die nicht von einer Straße durchschnitten wird“ völlig aufgeweicht mit einer sinngemäßen Formulierung, „der Gemeinderat nimmt den Wunsch nach einer durchgehende Grüne Mitte entgegen“.

Da das selbstverständlich ist und keines Beschlusses bedarf, ist die FDP dabei geblieben, nur die Erstellung eines Verkehrskonzeptes zu unterstützen.

Die ursprüngliche Planung sah eine Verbindung von Witney- und Ludwig-Specht-Str. vor, um den nord-westlichen Teil der Stumpfwiese (z.T. noch im Bau) zu erschließen und eine Entlastung der Walter-Paetzmann-Straße zu bewirken, die z.Z. die einzige durchgängige Verbindung ist.

 

FDP Fraktion zu TTIP

06.05.2015 (Peter Hupfauer)

Es sind einige kritische Dinge zu hören, die TTIP mit sich bringen soll. Wenn man die Dinge ernsthaft und genauer betrachtet und die Fakten kennt, entpuppt sich manche Kritik als übertrieben oder gar nicht haltbar.

Als FDP wollen wir auch die wichtigen Chancen hervorheben, die das TTIP-Abkommen für die europäischen Volkswirtschaften mit sich bringt. Nicht ohne Grund hat die EU die Verhandlungen initiert, nicht die USA.

Der Abbau bürokratischer Hürden wie der Wegfall von Doppelinspektionen, überflüssigen Zertifizierungen und Zollbürokratie würde für viele Unternehmen den Schritt auf den US-Markt überhaupt erst möglich machen. Auch wenn das wenig abgehoben klingen mag, davon hängen auch Arbeitsplätze und unser Wohlstand ab.

Gerade kleine und mittlere Unternehmen, die immerhin rund 30% der Exporte aus der EU realisieren, sind Kosten durch Regulierung ein wichtiges Thema. Wir setzen uns daher für einen Abbau bürokratischer Hürden bei der Zollabfertigung und eine gegenseitige Anerkennung von Zertifizierungen ein, wo dies sinnvoll und möglich ist.

Für die FDP stehen die Vorteile und Chancen von TTIP überschaubaren Risiken gegenüber. Am Ende wird der vollständige Vertragstext veröffentlicht und monatelang für jeden einsehbar sein, bevor das EU-Parlament, und wahrscheinlich auch die nationalen Parlamente, darüber abstimmen – so wie beim EU-Kanada-Abkommen (CETA) auch.

Transparenz

  • Für die gemeinsame Handelspolitik ist ausschließlich die EU zuständig. Das Europäische Parlament und der Rat erlassen gemeinsam Verordnungen für Maßnahmen der Ausfuhrpolitik, zur Änderung von Zollsätze oder zur Vereinheitlichung der Handelsliberalisierung.
  • Die TTIP-Verhandlungen sind nicht geheim, sondern tatsächlich transparenter als sämtliche EU-Handelsverhandlungen zuvor. Das Europäische Parlament (EP) und die Mitgliedstaaten werden in den jeweiligen Handelsausschüssen regelmäßig unterrichtet und erhalten Einblick in die relevanten Dokumente.
  • Auch die Zivilgesellschaft wird vor und nach jeder Verhandlungsrunde von den Chefunterhändlern eingehend informiert. Die Kommission hat zudem eine Beratergruppe mit 16 Vertretern von Gewerkschaften, Verbänden, Unternehmen und der Zivilgesellschaft eingesetzt.
  • Das Abkommen ist jedenfalls im EP und im Rat ratifizierungsbedürftig. Außerdem gilt es als wahrscheinlich, dass auch Bundestag und Bundesrat zustimmen müssen. Diese Frage hat der Europäische Gerichtshof in den kommenden Monaten zu entscheide. Wenn Kritiker behaupten, Exekutivhandeln würde „gewählte Parlamentarier binden“, dann ist das offensichtlich unrichtig. Ohne Zustimmung im EP und den nationalen Parlamenten tritt das Abkommen nicht in Kraft.

Im Fokus der Öffentlichkeit stehen zurzeit drei Handelsabkommen:

Öffentliche Daseinsvorsorge

Soweit es die öffentliche Daseinsvorsorge betrifft, ist im Verhandlungsmandat von TTIP eine umfassende Ausnahme enthalten, so wie in allen EU-Handelsabkommen. Das bedeutet: die EU-Kommission, die die Verhandlungen auf europäischer Seite führt, kann in diesen Bereichen überhaupt gar keine Zusagen gegenüber den USA machen. Grundlegende lokale Dienstleistungen, zum Beispiel in Bezug auf Wasser, Gesundheit und Bildung, stehen somit nicht zur Debatte. Wer etwas anderes behauptet, verkennt schlicht die faktische und rechtliche Lage.

Kommunale Selbstverwaltung

Das Recht auf kommunale Selbstverwaltung bleibt ebenfalls uneingeschränkt erhalten. Natürlich kann eine Stadt oder Gemeinde sich weiterhin entschließen, bestimmte Bereiche zu privatisieren. Eine Pflicht entsteht durch TTIP aber gerade nicht. Wenn eine privatisierte Dienstleistung später wieder re-kommunalisiert werden soll, ist auch das ohne weiteres möglich. Denn TTIP kann und wird die öffentliche Daseinsvorsorge nicht beeinflussen.

Auch an der Praxis der öffentlichen Auftragsvergabe in deutschen Kommunen ändert TTIP nichts – denn maßgeblich ist allein geltendes EU-Vergaberecht. Kommunen sind daher auch künftig nicht verpflichtet, öffentliche Dienstleistungen an Dritte zu vergeben, anstatt sie selbst oder durch kommunale Unternehmen zu erbringen. Umgekehrt wird jedoch ein Schuh daraus: an Ausschreibungen in der EU können schon jetzt Bieter aus aller Welt teilnehmen. Im Gegensatz dazu gelten in zahlreichen US-Bundesstaaten bei der öffentlichen Beschaffung protektionistische „buy american“-Regeln. Wenn es europäische Anbieter von Produkten und Dienstleistungen leichter hätten, in den USA an die öffentliche Hand zu verkaufen, wäre das ein großer Schritt nach vorne für die hiesige Industrie.

Schiedsgerichtsbarkeit (Investitionsschutz)

Fakt ist: das sogenannte Investor-Staat-Schiedsverfahrens („ISDS“) ist allein in Deutschland in rund 130 Handelsverträgen enthalten, teilweise schon seit Jahrzehnten. Davon profitierten vor allem deutsche und europäische Unternehmen, die im Ausland investieren. Zugleich wurde der deutsche Staat, und zwar von der Bundesregierung bis hinunter zur kleinen Gemeinde, bislang nicht ein einziges mal erfolgreich verklagt. Ganz im Gegenteil: Zurzeit klagen beispielsweise die Stadtwerke München, die zu 100% im Eigentum der bayrischen Landeshauptstadt stehen, gegen den spanischen Staat, da dieser die Ökostromförderung gekippt hat. Die FDP hält eine Modernisierung des bestehenden Systems für mehr Transparenz und mehr Rechtssicherheit (Berufungsinstanz) für erforderlich. Das staatliche Recht auf Regulierung muss dabei uneingeschränkt gewährleistet bleiben. Langfristig wäre die Weiterentwicklung zu einem internationalen Handelsgerichtshof wünschenswert.


Weitere und aktuelle Informationen zu TTIP finden Sie auf der Website der Europäischen Kommission aus erster Hand.

 

Anfrage zur Entwicklung der Schülerzahlen

29.04.2015 – Bernard Maidment

Anfrage zu: Entwicklung der Schülerzahlen

Trotz der Erweiterung der Jahn-Schule und des Neubaus der Grund- und Mittelschule am Sportpark ist zu hören, dass die Kapazitäten erschöpft sind. Die von der FDP zuletzt in der Haushaltsrede aufgeworfene Frage, ob die – durch die Ausweisung weiterer Wohngebiete – zu erwartenden Schülerzahlen noch von den Kapazitäten der Pflichtschulen in Unterhaching abgedeckt werden können, wurde bislang nicht geklärt.
Da eine nachhaltige Ortsentwicklung die Auswirkungen neuer Wohnbebauung auf die Infrastruktur nicht ignorieren darf, stellt die FDP-Fraktion folgende Anfragen:

  1. Ist in Anbetracht der vom Gemeinderat bereits genehmigten und geplanten Wohnbauvorhaben sowie der natürlichen Nachverdichtung sichergestellt, dass wir auch in den nächsten 5 bis 10 Jahren über genügend Klassenzimmer (auch für möglichst kleine Klassen) an den Pflichschulen verfügen?
  2. Besteht die Gefahr, dass als Differenzierungs- und Fachräume vorgesehene Zimmer als Klassenzimmer genutzt und damit ihrer konzeptionellen Zweckbestimmung entzogen werden?
  3. Wie ist der aktuelle Stand der Auslastung/Nutzung und die Prognose der Verwaltung für die kommenden Jahre – siehe Tabelle?

Die Anfrage wurde trotz Nachfragen bislang nicht öffentlich beantwortet (Stand: 21.10.2015)

Antrag auf Erlass einer Informationsfreiheitssatzung

29.04.2015 – Peter Hupfauer

Antrag zu:

Erlass einer gemeindlichen Informationsfreiheitssatzung gem. Art. 23 Satz 1 der Gemeindeordnung für den Freistaat Bayern

Ein allgemeines Informationszugangsrecht für Bürger zu Unterlagen von Bundesbehörden ist in Deutschland als Informationsfreiheitsgesetz am 1. Januar 2006 in Kraft getreten. Die bayerische Staatsregierung hat bislang kein entsprechendes Gesetz für Bayern eingeführt. Dennoch sind in Bayern inzwischen in ca. 60 Städten Informationsfreiheitssatzungen in Kraft, welche Informationsfreiheit für den eigenen Wirkungskreis der Gemeinde gewähren, darunter z.B. Pullach, Grasbrunn, Ottobrunn, München oder Neubiberg.

Zweck einer solchen Satzung ist es, den freien Zugang zu den bei der Gemeinde, den von ihr verwalteten Stiftungen und den mehrheitlich in Gemeindebesitz befindlichen Unternehmungen vorhandenen Informationen zu gewährleisten und die grundlegenden Voraussetzungen festzulegen, unter denen derartige Informationen zugänglich gemacht werden sollen.

Antrag der FDP-Fraktion:

Im Sinne der Transparenz und Bürgernähe möge der Gemeinderat beschließen, im Rahmen einer Satzung eine Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises zu erlassen.

Beispiel: Satzung der Gemeinde Pullach i. Isartal zur Regelung des Zugangs zu Informationen des eigenen Wirkungskreises vom 20.02.2009 (Link)

Der Antrag wurde vom Bürgermeister noch nicht auf die Tagesordnung des Gemeinderats gebracht (Stand 21.10.2015)